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Achtung Schule! - Die neue Schulbaurichtlinie NRW und andere zu berücksichtigende Rechtsgrundlagen


Kein Bauvorhaben ist von seinen baurechtlichen Anforderungen so komplex wie der Schulbau. Durch die Förderprogramme, wie Gute Schule, und dem Aufarbeiten des Sanierungsstaus stehen Hochbauabteilungen vor großen Herausforderungen. Hinzu kommen laufend neue rechtliche Vorgaben, die nicht nur in der Antragstellung und Ausführung, sondern auch in der Benutzung und Unterhaltung der Schule langfristig berücksichtigt werden müssen. Das Seminar gibt deshalb einen aktuellen rechtlichen Überblick über die Schulbaurichtlinie 2020 und geht auch auf die zu berücksichtigenden Punkte in Bezug auf Antragstellung, Barrierefreiheit und Barrierefrei-Konzept sowie der Sonderbauverordnung und Landesbauordnung 2026 ein. Die Teilnehmer/innen erwerben das notwendige Wissen zu den gesetzlichen Regelungen und Neuregelungen für den Schulbau, um in der Praxis Entscheidungen zügig und rechtssicher treffen zu können.

Wesentliche Inhalte:

• Schulbaurichtlinie
- Anwendungsbereich
- Vom Klassenraum zum Lernbereich
- Erschließungsplan
- Technische Anlagen

• Barrierefreiheit
- Rechtliche Herleitung
- Anwendung der DIN 18040-1
- Öffentliche und private Bereiche in Schulen
- Anforderungen an ein Barrierefrei-Konzept

• Anwendung der Sonderbauverordnung (SBauVO Teil 1) auch in Schulgebäuden
- Foyer und Turnhalle als temporäre Veranstaltungsorte
- Rettungswege von Versammlungsstätten
- Zuständigkeiten
- Brandschutzordnung

• Novellierung der Landesbauordnung NRW


Zielgruppe:

Alle Mitarbeiter/innen kommunaler Bauaufsichts- und Hochbaubehörden, Entwurfsverfassende

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Dipl.-Ing. Manfred Müser
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

25.05.2026
TERMIN

25.06.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.