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Achtung Schule! - Die neue Schulbaurichtlinie NRW und andere zu berücksichtigende Rechtsgrundlagen
Kein Bauvorhaben ist von seinen baurechtlichen Anforderungen so komplex wie der Schulbau. Durch die Förderprogramme, wie Gute Schule, und dem Aufarbeiten des Sanierungsstaus stehen Hochbauabteilungen vor großen Herausforderungen. Hinzu kommen laufend neue rechtliche Vorgaben, die nicht nur in der Antragstellung und Ausführung, sondern auch in der Benutzung und Unterhaltung der Schule langfristig berücksichtigt werden müssen. Das Seminar gibt deshalb einen aktuellen rechtlichen Überblick über die Schulbaurichtlinie 2020 und geht auch auf die zu berücksichtigenden Punkte in Bezug auf Antragstellung, Barrierefreiheit und Barrierefrei-Konzept sowie der Sonderbauverordnung und Landesbauordnung 2026 ein. Die Teilnehmer/innen erwerben das notwendige Wissen zu den gesetzlichen Regelungen und Neuregelungen für den Schulbau, um in der Praxis Entscheidungen zügig und rechtssicher treffen zu können.
Wesentliche Inhalte:
Schulbaurichtlinie
- Anwendungsbereich
- Vom Klassenraum zum Lernbereich
- Erschließungsplan
- Technische Anlagen
Barrierefreiheit
- Rechtliche Herleitung
- Anwendung der DIN 18040-1
- Öffentliche und private Bereiche in Schulen
- Anforderungen an ein Barrierefrei-Konzept
Anwendung der Sonderbauverordnung (SBauVO Teil 1) auch in Schulgebäuden
- Foyer und Turnhalle als temporäre Veranstaltungsorte
- Rettungswege von Versammlungsstätten
- Zuständigkeiten
- Brandschutzordnung
Novellierung der Landesbauordnung NRW
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter/innen kommunaler Bauaufsichts- und Hochbaubehörden, Entwurfsverfassende
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Dipl.-Ing. Manfred Müser | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |