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Zwischen Turbo und Fiktion weitreichende Änderungen für die Bauaufsichten in NRW
Um den Wohnungsbau in ganz Deutschland endlich wieder anzukurbeln, soll durch eine Novellierung des Baugesetzbuches der Turbo gezündet werden. Hierbei wird nicht mehr der langjährige Versuch unternommen Planverfahren zu verschlanken, sondern nun gilt der Grundsatz Befreiung statt Bauleitplanung. Damit trifft diese planungsrechtliche Novellierung weniger die Planungsbereiche der Kommunen als die unteren Bauaufsichtsbehörden. Es müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um zu klären, wer macht was und vor allem wer erteilt die gemeindliche Zustimmung? Damit nicht genug, denn auch eine weitere Novelle der Landesbauordnung lässt die Bauaufsichten in NRW nicht zur Ruhe kommen. Nach gerade einmal 1,5 Jahren steht die nächste Novellierung der Landesbauordnung NRW, weiterhin ohne eine verabschiedete Verwaltungsvorschrift, vor einer geplanten Rechtskraft zum Jahreswechsel 2025/26. Insbesondere die Erleichterungen beim Bauen und Erweitern im Bestand und die drohende Einführung der Genehmigungsfiktion werfen ihre Schatten voraus. Sind die Sorgenfalten berechtigt und wie bereite ich mich in der Bauaufsicht jetzt darauf vor? Verbergen sich in der Novellierung noch weitere brisante Themen? Fragen die der Referent rechtlich einordnen wird. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, wird bei Rechtskraft von diesen Fragen überrollt werden, deshalb ist es ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind!
Wesentliche Inhalte:
Novellierungen in erhöhter Schlagzahl
1. Abschnitt: Wo zündet der Wohnungsbauturbo?
- Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 BauGB
- Zustimmung statt Planverfahren
- Zusätzlicher Wohnraum auch im Außenbereich
- Einführung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB
2. Abschnitt: Die immissionsschutzrechtliche Gemengelage
- Ergänzende Festsetzungsmöglichkeiten im § 9 BauGB
- Umsetzung in der Praxis
- Unwirksamkeit von Bebauungsplänen nach § 216a BauGB
3. Abschnitt:
und schon wieder eine Novellierung
- Brandschutztechnische Erleichterungen
- Schaffung von Wohnraum im Bestand
- Entfall des Ermessensgrundsatzes
- Bestandsgeschütze Anlagen
- Baugenehmigungsverfahren
4. Abschnitt: Genehmigungsfiktion Schreckgespenst oder zahnloser Tiger?
- Bautechnische Nachweise
- Abweichungen
- Behandlung des Bauantrages
- Einführung der Genehmigungsfiktion
Zielgruppe:
Alle Mitarbeitende und Leitende von Bauaufsichtsbehörden
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Dipl.-Ing. Manfred Müser | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |