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Vorrangige Leistungen zu SGB II und SGB XII
Sozialrecht ist ein komplexes und teils theoretisches Feld. Das Seminar soll bei einer sicheren und praxisnahen Anwendung des SGB II und SGB XII im Hinblick auf vorrangige Leistungsansprüche behilflich sein. Diese sind wesentlicher Bestandteil für eine rechtmäßige Leistungsgewährung. Erfahren Sie, welche Leistungen vorrangig zu SGB II und SGB XII sind und lernen Sie die dortigen Leistungsvoraussetzungen im Überblick kennen, um einen Anspruch dem Grunde nach erkennen zu können.
Folgende Rechtsgebiete werden im Seminar behandelt:
- Leistungen der Arbeitsförderung (SGB III)
- Kindergeld/Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI)
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
- Wohngeld
- Leistungen der sozialen Entschädigung (SGB XIV)
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in Sozialämtern und Jobcentern, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Olaf Mickenhagen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |