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Grundlagenseminar Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsrecht ist ein komplexes und teils theoretisches Feld. Das Seminar soll bei einer sicheren und praxisnahen Anwendung des AsylbLG behilflich sein. Diese stellt die Grundlage für eine rechtssichere Leistungsgewährung dar. Erfahren Sie, welche Schritte von der Antragstellung bis hin zur Leistungsbewilligung notwendig sind und welche Besonderheiten hierfür zu beachten sind.
Folgende Schwerpunkte werden im Seminar behandelt:
- Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug
- Leistungsrechtliche Abgrenzung zum SGB II und SGB XII
- Grundleistungsbezug (§§ 3 ff AsylbLG)
- Leistungsprivilegierung (§ 2 AsylbLG)
- Leistungsausschluss sowie Leistungsminderungen (§§ 1 Abs. 4; 1a AsylbLG)
- Krankenhilfe
- Einkommen und Vermögen
- Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten aus dem AsylbLG und Erstattung von Leistungen
- Zuständigkeiten
- Fallbeispiele
Das Seminar richtet sich an neue Mitarbeitende in der Leistungsgewährung nach AsylbLG, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen.
ENTGELT 350,00 Euro | REFERENT*IN Olaf Mickenhagen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |