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Rechtsgrundlagen der Kinder und Jugendhilfe und Einsatz des Einkommens bei Hilfen und Angeboten nach dem SGB VIII



Das Jugendamt „örtlicher Träger der Jugendhilfe“ wird im SGB VIII als zweigliedrige Behörde bezeichnet, nämlich der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss.
Die einzelnen Zuständigkeiten sind klar im Gesetz beschrieben.
„die Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen der Verwaltung des Jugendamtes“
Die „ Gesamtverantwortung“ liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Aufgaben sind sehr vielfältig und sind sowohl Einzelfall bezogen, z.B. im Rahmen der Hilfen zur Erziehung als auch allgemein, Förderung der Lebensbedingungen für Kinder und ihren Familien, Förderung der Tätigkeit von Trägern der freien Jugendhilfe.
Grundlagen für die Hilfen zur Erziehung sind eine im Einzelfall mit allen Beteiligten abgestimmte Hilfeplanung..
Bei der Förderung der „ freien Träger, eine abgestimmte Jugendhilfeplanung (Beschluss des Jugendhilfeausschusses)
Eine materielle Hilfe, also z.B. Übernahme der Kosten für eine Unterbringung oder Kosten einer ambulanten Hilfe kommt nur im Gefolge einer pädagogischen Notwendigkeit in Betracht.
Also ist ein kooperatives Zusammenarbeiten von Pädagogik und Verwaltung unbedingte Voraussetzung für das Gelingen der Hilfe .

Diese und andere Themen unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere
des SGB VIII sowie SGB I und X ,den „Nebengesetzen“ und Landesausführungsgesetzen ,
ggfs. BGB , sollen mit Ihnen gemeinsam erarbeitet /vertieft werden .
Dazu die unterschiedlichen Rollen und Sichtweisen , auch das Spannungsfeld zwischen Sozialpädagoginnen und Verwaltungsfachmitarbeiterinnen.
Indikatoren der Hilfeplanung,
Beteiligungsformen, Partizipation/ Beteiligung der Kinder,
Schutz des Kindeswohls
Weitere Themen:
Begriffsbestimmungen….
sachliche und örtliche Zuständigkeit, Vorrang anderer Hilfen, Abgrenzung ,
Datenschutz und besonderer Vertrauensschutz , Wunsch und Wahlrecht. Mitwirkungspflicht
Fachkräftegebot, Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgericht, Rolle beim Familiengericht,
Erstattungsansprüche gegen andere Leistungsträger,
Vormundschaft, rechtliche Zuordnung
Rolle der Landesjugendämter,
Qualität der unterschiedlichen heterogenen Aufgabe…..



• Einsatz des Einkommens bei Hilfen und Angeboten nach dem SGB VIII

zweckgleiche Leistungen, Einsatz des Einkommens bei Hilfeempfängern,
Unterhaltspflichtigen. Kostenbeiträge, Überleitung von Ansprüchen
Ersatz/ Erstattungsansprüche, Vermögenseinsatz,
Bei freien Trägern, Eigenanteil, rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen


• Zielgruppe

Verwaltungsfachkräfte und Sozialpädagogische Fachkräfte von kommunalen Jugendämtern

Gerne können auch „eigene Fälle“ anonymisiert besprochen/ erörtert oder spezielle Themenwünsche vorher eingebracht werden…

ENTGELT

230,00 Euro
REFERENT*IN

Jonny Hoffmann
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

18.05.2026
TERMIN

17.06.-18.06.2026
09:00 - 16:00, 09:00 - 12:30 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.