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Schenkungen in der Sozialhilfe

In der Praxis der Sozialhilfe führt der Umgang mit Schenkungen immer wieder zu Herausforderungen. Schon die Ermittlung des tatsächlichen Geschehens ist oft komplex. Liegt eine Schenkung vor, stellt sich die Frage, wie der Nachrang der Sozialhilfe wiederhergestellt werden kann. In diesem Seminar werden regelmäßig auftretende Schwierigkeiten praxisorientiert anhand von Beispielen und Übungen unter Einbeziehung von Fragen und in Diskussion mit den Teilnehmern besprochen. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt.


Inhalte u.a.:

• Wann liegt eine Schenkung vor?
• Zivilrechtliche Grundlagen: Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Schenkungsrecht, z. B. Verarmung des Schenkers (§§ 528, 529 BGB), Beginn und Berechnung der 10-Jahresfrist
• Grundstücksübertragungen: Wie sind z.B. Nießbrauch- und Wohnrechte rechtlich einzuordnen?
• Sozialhilferechtliche Bewertung und Umgang mit Schenkungen
• Möglichkeiten der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe
• Fallbeispiele: Analyse von Fallbespielen und gemeinsame Erarbeitung rechtlich fundierter Lösungen
• Rechtsprechungsübersicht


Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern.

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Dirk Zitzen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

04.11.2026
TERMIN

04.12.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.