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Schenkungen in der Sozialhilfe
In der Praxis der Sozialhilfe führt der Umgang mit Schenkungen immer wieder zu Herausforderungen. Schon die Ermittlung des tatsächlichen Geschehens ist oft komplex. Liegt eine Schenkung vor, stellt sich die Frage, wie der Nachrang der Sozialhilfe wiederhergestellt werden kann. In diesem Seminar werden regelmäßig auftretende Schwierigkeiten praxisorientiert anhand von Beispielen und Übungen unter Einbeziehung von Fragen und in Diskussion mit den Teilnehmern besprochen. Dabei wird die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt.
Inhalte u.a.:
Wann liegt eine Schenkung vor?
Zivilrechtliche Grundlagen: Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Schenkungsrecht, z. B. Verarmung des Schenkers (§§ 528, 529 BGB), Beginn und Berechnung der 10-Jahresfrist
Grundstücksübertragungen: Wie sind z.B. Nießbrauch- und Wohnrechte rechtlich einzuordnen?
Sozialhilferechtliche Bewertung und Umgang mit Schenkungen
Möglichkeiten der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe
Fallbeispiele: Analyse von Fallbespielen und gemeinsame Erarbeitung rechtlich fundierter Lösungen
Rechtsprechungsübersicht
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern.
| ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Dirk Zitzen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |