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Neu im Jobcenter Grundlagenseminar SGB II


Sie sind als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter in einem Jobcenter tätig?
Dann vermittelt Ihnen dieses zweitägige Seminar die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsgewährung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Mit den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II sollen die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gesichert werden, bis die leistungsberechtigte Person durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder in der Lage ist, aus eigenem Einkommen diesen Bedarf zu finanzieren.

Im Seminar werden die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsgewährung nach dem SGB II, ggf. unter Berücksichtigung entsprechender Gesetzesnovellierungen, anhand praktischer Fallbearbeitung vermittelt. Es soll dazu beitragen, Fehlerquellen zu reduzieren und bestehende Schwierigkeiten und Unsicherheiten praxisgerecht zu lösen.

Gerne können die Teilnehmenden anonymisierte Fälle aus der Praxis mitbringen.


Schwerpunkte

Tag 1
? Abgrenzung der einzelnen existenzsichernden Leistungen SGB II / SGB XII
? Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem SGB II
? Bildung von Bedarfsgemeinschaften
? Bedarfsberechnung (Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft)

Tag 2
? Einsatz von Einkommen und / oder Vermögen
? Anspruchsermittlung
? Abweichende Erbringung von Leistungen
? Leistungen für Bildung und Teilhabe


Zielgruppe

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Jobcentern / Optionskommunen

Bitte bringen Sie zu der Veranstaltung eine aktuelle Ausgabe des SGB II sowie die Bürgergeld-Verordnung mit.

ENTGELT

320,00 Euro
REFERENT*IN

Anne Hoffer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

25.02.2026
TERMIN

25.-26.02.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.