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Einsatz von Einkommen und Vermögen SGB XII - Grundlagen- und Vertiefungsseminar

Zielgruppe :

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialer Fachbereiche und Dienste sowie aus Beratungsstellen, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen wollen


Ihr Gewinn:

Ob Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII zu erbringen sind, ist besonders vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:

• Wer muss für wen sein Einkommen und Vermögen einsetzen?
• Welche Einkünfte sind als Einkommen zu berücksichtigen?
• Wie bereinige ich das Einkommen im Rahmen des SGB XII?
• Welche Vermögenswerte sind angemessen?
• Welche Freibeträge stehen zur Verfügung?
Der Dozent beantwortet diese und ähnliche Fragen praxisorientiert anhand zahlreicher Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII. Vertiefend besprechen Sie auch sog. "Mischfälle" mit Bezug zum SGB II und zum Asylbewerberleistungsrecht. Hier gilt es zu klären, wie das zur Verfügung stehende Einkommen und das nicht geschützte Vermögen unter den leistungsberechtigten Personen aus unterschiedlichen Leistungsgesetzen zu berücksichtigen und ggfs. zu verteilen ist. Auch hier stellt sich die Frage, welche Freibeträge gelten.

Das klingt komplex? Keine Sorge – genau hier setzt das Seminar an. Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse, um über Leistungen nach dem SGB XII zu entscheiden und kompetent zu beraten.


Inhalte:

- Einsatzgemeinschaft des SGB XII
- Ermittlung des bereinigten Einkommens
- Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
- Berechnung der Freibeträge
- Mischfälle mit leistungsberechtigten Personen aus dem SGB II und dem AsylbLG


Bitte mitbringen :
AsylbLG, SGB II, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII

ENTGELT

330,00 Euro
REFERENT*IN

Thomas Kulle
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

28.04.2026
TERMIN

28./29.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.