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Das neue Ordnungsbehördengesetz NRW ab 01.07.2026
Praxisorientiertes Halbtagesseminar für Mitarbeitende kommunaler Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Es orientiert sich an den zum 01.07.2026 in Kraft getretenen Änderungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW). Schwerpunkte der Reform sind insbesondere Aufenthaltsverbote, Bodycam-Pre-Recording sowie erweiterte Möglichkeiten der kommunalen Verkehrsüberwachung.
Zielgruppe
Mitarbeitende der kommunalen Ordnungsbehörden
Kommunale Ordnungsdienste (KOD)
Führungskräfte im Ordnungsamt
Lernziele
Die Teilnehmenden werden in die wesentlichen Änderungen des OBG NRW geschult, um die neuen Eingriffsbefugnisse rechtssicher anzuwenden, dabei die Grenzen der Eingriffe in Grundrechte erkennen und die Neuerungen anhand praktischer Einsatzlagen beurteilen.
Seminarinhalte:
1. Warum eine OBG-Novelle?
2. Überblick über die Gesetzesänderungen
3. Was bedeutet dies für den täglichen Außendienst?
4. Aufenthaltsverbote (§ 24 f OBG NRW)
5. Fallbeispiele
4. Bodycams und Pre-Recording
5. Kommunale Verkehrsüberwachung
6. Praxisworkshop - Bearbeitung von drei Einsatzlagen
7. Zusammenfassung
Das Seminar ist auf eine praxisnahe Fortbildung für kommunale Vollzugsdienste ausgelegt und verbindet die gesetzlichen Neuerungen unmittelbar mit typischen Einsatzsituationen. Da die Novelle erst seit dem 01.07.2026 gilt, dürfte einschlägige Rechtsprechung hierzu zunächst noch kaum vorliegen; der Fokus sollte daher auf Gesetzeswortlaut, Gesetzesbegründung und rechtssicherer Anwendung liegen.
| ENTGELT 100,00 Euro | REFERENT*IN Wolfgang Schouten | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |