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Das neue Ordnungsbehördengesetz NRW ab 01.07.2026

Praxisorientiertes Halbtagesseminar für Mitarbeitende kommunaler Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Es orientiert sich an den zum 01.07.2026 in Kraft getretenen Änderungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG NRW). Schwerpunkte der Reform sind insbesondere Aufenthaltsverbote, Bodycam-Pre-Recording sowie erweiterte Möglichkeiten der kommunalen Verkehrsüberwachung.
Zielgruppe
• Mitarbeitende der kommunalen Ordnungsbehörden
• Kommunale Ordnungsdienste (KOD)
• Führungskräfte im Ordnungsamt

Lernziele
Die Teilnehmenden werden in die wesentlichen Änderungen des OBG NRW geschult, um die neuen Eingriffsbefugnisse rechtssicher anzuwenden, dabei die Grenzen der Eingriffe in Grundrechte erkennen und die Neuerungen anhand praktischer Einsatzlagen beurteilen.


Seminarinhalte:

1. Warum eine OBG-Novelle?
2. Überblick über die Gesetzesänderungen
3. Was bedeutet dies für den täglichen Außendienst?
4. Aufenthaltsverbote (§ 24 f OBG NRW)
5. Fallbeispiele
4. Bodycams und Pre-Recording
5. Kommunale Verkehrsüberwachung
6. Praxisworkshop - Bearbeitung von drei Einsatzlagen
7. Zusammenfassung


Das Seminar ist auf eine praxisnahe Fortbildung für kommunale Vollzugsdienste ausgelegt und verbindet die gesetzlichen Neuerungen unmittelbar mit typischen Einsatzsituationen. Da die Novelle erst seit dem 01.07.2026 gilt, dürfte einschlägige Rechtsprechung hierzu zunächst noch kaum vorliegen; der Fokus sollte daher auf Gesetzeswortlaut, Gesetzesbegründung und rechtssicherer Anwendung liegen.

ENTGELT

100,00 Euro
REFERENT*IN

Wolfgang Schouten
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

21.09.2026
TERMIN

12.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.