29320126DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Das Sondernutzungsrecht im Rahmen des Straßen- und Wegerechtes NRW

Ziele/ Inhalte:

Die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen wird in der Regel eine Genehmigung benötigt, die bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.
Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie aktuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Der Praxiskurs bietet beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegerecht werden Ihnen durch systematische Hinweise und Fallbeispiele vorgestellt. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.


Inhalte:

1. Zuständigkeiten
2. Abgrenzung zum OBG
3. Unterschiedliche Sondernutzungen und Zuständigkeiten nach Landesstraßengesetz
4. Begriff der öffentlichen Straße
5. Straßen- und wegerechtliche Begriffe des Gemeingebrauchs §§ 14,18 StrWG
6. Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung
7. Gesteigerter Anliegergebrauch und Sondernutzung
8. Webeanhänger , Wohnwagen und überhängende Bäume = Sondernutzung ?
9. Abgrenzung zur erlaubnisfreien Nutzung
10. Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung
11. Inhalte und Aufbau von Sondernutzungsbescheiden
12. Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse
13 Unerlaubte Sondernutzungen oder einschlägige Probleme
14. Zusammenfassung


Zielgruppen:

Beschäftigte von Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämtern

ENTGELT

160,00 Euro
REFERENT*IN

Wolfgang Schouten
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

28.09.2026
TERMIN

27.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.