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Das Sondernutzungsrecht im Rahmen des Straßen- und Wegerechtes NRW
Ziele/ Inhalte:
Die öffentlichen Wege, Straßen und Plätze dienen grundsätzlich dem allgemeinen öffentlichen Verkehr (sog. Gemeingebrauch). Dennoch können Sie einen öffentlichen Weg zur Gewerbefläche machen oder dort Veranstaltungen durchführen. Für derartige Sondernutzungen wird in der Regel eine Genehmigung benötigt, die bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.
Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie aktuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Der Praxiskurs bietet beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegerecht werden Ihnen durch systematische Hinweise und Fallbeispiele vorgestellt. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.
Inhalte:
1. Zuständigkeiten
2. Abgrenzung zum OBG
3. Unterschiedliche Sondernutzungen und Zuständigkeiten nach Landesstraßengesetz
4. Begriff der öffentlichen Straße
5. Straßen- und wegerechtliche Begriffe des Gemeingebrauchs §§ 14,18 StrWG
6. Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung
7. Gesteigerter Anliegergebrauch und Sondernutzung
8. Webeanhänger , Wohnwagen und überhängende Bäume = Sondernutzung ?
9. Abgrenzung zur erlaubnisfreien Nutzung
10. Verfahren und Abläufe bei der Prüfung und Erlaubniserteilung
11. Inhalte und Aufbau von Sondernutzungsbescheiden
12. Befugnisse der zuständigen Behörden beim Vollzug der Erlaubnisse
13 Unerlaubte Sondernutzungen oder einschlägige Probleme
14. Zusammenfassung
Zielgruppen:
Beschäftigte von Straßenbaubehörden, Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämtern
| ENTGELT 160,00 Euro | REFERENT*IN Wolfgang Schouten | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |