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Erfahrung und Umgang mit Kontrollen bei Cannabis

Veranstaltungsziele:

Seit dem 01.04.2024 ist der Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland ab 18 Jahren legal. Allerdings müssen dabei diverse Vorschriften beachtet werden.
In Nordrhein-Westfalen sind die Kommunen für die Kontrollen zuständig. Auf die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sind damit ganz neue Aufgaben zugekommen – ohne Vorbereitungszeit und mit Regelungen, die nicht immer eindeutig sind.

Das Seminar soll für die Beschäftigten in den Ordnungsämtern ein Erfahrungsaustausch sein, die offenen Fragen zu behandeln und einen praktischen Leitfaden für die Umsetzung der Cannabis-Regeln erarbeiten. Dabei wären bereits durchgeführte Verfahren in der Diskussion vorteilhaft.


Inhalte:

1. Das Cannabisgesetz nach über zwei Jahren
2. Privater Besitz und Eigenanbau?
3. Jugendschutz – Minderjährige und Cannabis?
4. Wo darf Cannabis konsumiert werden?
5. Konsumverbote – Wie sieht die Praxis aus?
6. Schulen und Kinderspielplätze
- Wie sind die Regeln bisher umgesetzt worden?
- bei Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten
- bei Konzerten und Volksfesten
7. Welche Regeln gelten für den Anbau von zu Hause
- Erfahrungsaustausch
8. Was sieht es mit den Anbauvereinigungen aus?
9. Die neue Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung NRW
10. Anwendungsbereiche des neuen Bußgeldkataloges
11. Grundsätze der Festsetzung des Bußgeldes
12. Außerordentliche Zuständigkeit der Ordnungsämter
- praktische Beispiele
13. Fragen und Antworten

ENTGELT

160,00 Euro
REFERENT*IN

Wolfgang Schouten
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

04.10.2026
TERMIN

04.11.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.