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PsychKG NRW: rechtliche und medizinische Grundlagen
Zielgruppen:
Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde (ggf. der Berufsfeuerwehr), die für Unterbringungen nach dem PsychKG NRW eingesetzt werden, Mitarbeiter/innen der Betreuungsstellen und Jugendämter
Rechtliche Grundlagen, medizinische und praktische Fragen der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG NRW
Was sind die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für einen Antrag nach dem PsychKG NRW? Welche psychischen Erkrankungen sind relevant und mit welchen Krankheitsbildern kann ich konfrontiert werden? Das Seminar beleuchtet interdisziplinär diese Aspekte sowohl aus juristischer als auch aus ärztlicher Sicht. Durch den Tag führen ein erfahrener Psychiater, der für viele Amtsgerichte als Gutachter tätig, und ein Amtsrichter, der seit Jahren mit den typischen Verfahrensabläufen der Unterbringung nach dem PsychKG NRW vertraut ist. Typische Problemkonstellationen werden auch aus Sicht der beteiligten Ordnungsbehörde erläutert. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit, eigene Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag einzubringen und im Dialog mit den Dozenten mögliche rechtliche Lösungen zu erörtern.
Schwerpunktmäßig sollen folgende Aspekte beleuchtet werden:
I.
Wann und wo muss ein Antrag nach dem PsychKG NRW gestellt werden? Welche Förmlichkeiten muss ich dabei beachten und was muss ich sonst beifügen?
II.
Welche Voraussetzungen müssen in der Sache für eine sofortige Unterbringung nach dem PsychKG NRW vorliegen und welche Rolle kommt hierbei der den Antrag stellenden Behörde zu? Hierbei soll auch thematisiert werden, wie umfassend und gründlich Sachverhalt und Hintergrundinformationen eines jeden Falles durch wen zu ermitteln sind, bevor eine richterliche Anordnung zur Unterbringung ergehen kann. Welche Ermittlungsarbeit ist von der Behörde zu leisten, welche durch den Arzt? Welche Mindestvoraussetzungen muss das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung erfüllen? Welche Gefahren reichen für die Unterbringung aus und welche nicht? Wie aktuell muss ein Sachverhalt sein, um eine sofortige Unterbringung noch zu rechtfertigen? In welchen Konstellationen ist trotz einer offensichtlichen Erkrankung oder einer offensichtlichen Gefahr eine Unterbringung nach dem PsychKG NRW dennoch ausgeschlossen? Welche Rolle spielt darüber hinaus der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
III.
Welche Rechtsgrundlagen bestehen für das - möglicherweise gewaltsame - Verbringen eines Betroffenen in die Psychiatrie? Hierbei soll auch die Schwelle des Notstandes nach § 34 StGB Berücksichtigung finden.
IV.
Mit welchen psychiatrischen Erkrankungen werde ich im Rahmen des PsychKG NRW potenziell konfrontiert? Wie kann ich selbst beurteilen, welche Anzeichen auf eine psychische Erkrankung hindeuten und wie gehe ich verantwortungsvoll mit betroffenen Personen um? Wie kann ich mich, die Allgemeinheit und auch die betroffene Person schützen?
V.
In welchem Verhältnis zum PsychKG NRW steht die Möglichkeit einer Unterbringung nach dem Betreuungsrecht (§ 1831 BGB)? Welche Form der Unterbringung ist vorrangig? Was sind deren Besonderheiten und Voraussetzungen?
V.
Was sind aktuelle Problemstellung bei der Fixierung von Patienten? Inwieweit sind für Entscheidung in dieser Frage Ärzte, Richter oder Ordnungsbehörden zuständig und befasst? Was sind deren rechtliche Grundlagen?
| ENTGELT 280,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Marcel von Rauchhaupt Jan Waßenberg | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |