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Online-Seminar: Vergaberecht bei Förderprojekten - Praxiswissen für kommunale Mitarbeitende

Viele Projekte in Kommunen werden ganz oder teilweise aus Fördermitteln finanziert – sei es im Bereich Bau, Digitalisierung, Klimaschutz oder Mobilität. Mit Fördermitteln sind jedoch häufig besondere vergabe- und zuwendungsrechtliche Vorgaben verbunden. Fehler bei der Vergabe können im schlimmsten Fall zu Rückforderungen von Fördermitteln führen.
Dieses Seminar vermittelt praxisnah und verständlich die wichtigsten vergaberechtlichen Spielregeln bei fördermittelfinanzierten Beschaffungen. Es richtet sich speziell an Mitarbeitende in Kommunen, die Förderprojekte betreuen oder Beschaffungen durchführen und keine juristische Vorbildung haben.
Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen aus der kommunalen Praxis:

• Welche Vergaberegeln gelten bei Fördermitteln?
• Was steht im Zuwendungsbescheid – und was bedeutet das für die Vergabe?
• Wann gelten UVgO, VOB/A oder andere Vorschriften?
• Welche Wertgrenzen sind zu beachten?
• Welche typischen Fehler führen zu Fördermittelkürzungen?
• Wie lässt sich eine fördermittelkonforme Vergabe sicher gestalten?

Neben den rechtlichen Grundlagen liegt der Schwerpunkt auf praxisnahen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag.

Ziel des Seminars:
Die Teilnehmenden erhalten einen verständlichen Überblick über die Zusammenhänge zwischen Zuwendungsrecht und Vergaberecht und lernen, fördermittelfinanzierte Vergaben sicher vorzubereiten und durchzuführen.

Zielgruppe:
Mitarbeitende aus Kommunalverwaltungen, insbesondere aus den Bereichen:
• Beschaffung und Vergabestellen
• Fachämter
• Fördermittelmanagement
• Projektsteuerung

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

ENTGELT

170,00 Euro
REFERENT*IN

Rabea Glunz
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

17.08.2026
TERMIN

02.09.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.