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KAV-Praxisseminar: Eingruppierung leicht gemacht – Eingruppierungsrecht des TVöD von A wie Arbeitsvorgang bis Z wie Zeitanteile“

Mit der Neuen Entgeltordnung VKA stehen die endgültigen Eingruppierungsgrundsätze im TVöD fest, die sich maßgeblich am BAT orientieren.

Die teilweise in der Praxis als kompliziert empfundenen Formulierungen, insbesondere der unbestimmten Rechtsbegriffe („selbstständige Leistungen“ etc.), bedürfen professioneller Auslegung.

In diesem neu konzipierten Seminar legt der in Eingruppierungsfragen jahrzehntelang erfahrene Dozent den Fokus auf die Eingruppierungsgrundsätze und vermittelt Ihnen das Basiswissen einfach und verständlich.

Anhand von praxisnahen Fällen erarbeiten Sie im Seminar auch konkrete Stellenbewertungen gemeinsam. Dabei wird Schritt für Schritt das Grundlagenwissen vermittelt. Sie lernen, wie man Eingruppierungsfragen systematisch angeht und Höhergruppierungsanträge professionell und rechtssicher bearbeitet.

Nach dem Besuch dieses Seminars beherrschen Sie die Rechtsmaterie von A bis Z und so wird Ihnen das Eingruppieren leicht gemacht.

ENTGELT

200,00 Euro
REFERENT*IN

Jürgen Dahl
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

24.08.2026
TERMIN

24.09.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.