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Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz
Am 21.05.2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das "Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - Laufbahnrecht" beschlossen. Dieses ist am 07.06.2025 in Kraft getreten (GV. NRW. S. 464).
Mit diesem Gesetz wurden Inhalte von LBG NRW und LVO modernisiert. Zielrichtung ist u. a. die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt insbesondere angesichts der demographischen Entwicklung, die Erhöhung der Flexibilität und Eigenverantwortung der Personalstellen, die Stärkung des Leistungsprinzips sowie die Förderung der Durchlässigkeit und des Quereinstiegs in die beamtenrechtlichen Laufbahnen. Damit werden personalwirtschaftliche Optionen erweitert.
Konkret geht es u.a. um folgende Inhalte:
- Öffnung des Zugangs zu den Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
- Anrechnung von hauptberuflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit
- Einführung eines Verkürzungstatbestandes für die Probezeit bei hervorgehobener Leistung in Laufbahnprüfung und Probezeit
- volle Berücksichtigung jedweder Teilzeit auf die Probezeit
- Wegfall der Erheblichkeitsschwelle bei der Neufestsetzung von Probe- und Erprobungszeiten
- Einstellung im Beförderungsamt ohne Beteiligung des Landespersonalausschusses
- Streichung von Dienstzeiterfordernissen
- Vereinfachung des Laufbahnwechsels durch Wegfall der Erprobungszeit
- Lockerung der Voraussetzungen für den Aufstieg und die berufliche Entwicklung mit dem Ziel der Spezialisierung
- Fortbestehen des Beamtenverhältnisses bei Wechsel in ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis
Lernen Sie die Inhalte der neuesten beamtenrechtlichen Gesetzgebung kennen, damit Sie diese rechtssicher und bedarfsgerecht für Ihre Behörde anwenden können.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Corinna Körl | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |