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NEU: Exklusiv-Seminar für Bürgermeister zur Vorbereitung der konstituierenden Ratssitzung im November 2025


Die erste Ratssitzung nach Kommunalwahlen hat eine herausgehobene kommunalpolitische und kommunalrechtliche Bedeutung. Insbesondere werden besonders wichtige personelle Entscheidungen beschlossen, die für die kommenden fünf Jahre das Bild einer Gemeinde prägen. Dies gilt für die Wahlen der stellvertretenden Bürgermeister genauso wie für die Besetzung der Ausschussvorsitze. Außerdem wird über die Besetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten und weiteren Gremien entschieden.
Eine rechtssichere und souveräne Sitzungsleitung ist eine wichtige Voraussetzung für einen gelungenen Auftakt der Zusammenarbeit im Stadt- bzw. Gemeinderat.
Hierbei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber die Gemeindeordnung zum 1. November 2025 geändert hat.

Einige dieser Änderungen sind für die konstituierende Sitzung von Bedeutung.
In diesem Seminar werden u.a. folgende Fragen erörtert:
Wie läuft die Einführung und Vereidigung von Bürgermeister*in, der Stellvertretern/Stellvertreterinnen und der Ratsmitglieder? Welche Aufgaben hat die/der „Altersvorsitzende“?
Was ist bei der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister*innen zu beachten?
Wie funktionieren die Wahlverfahren nach d´Hondt und Hare-Niemeyer und wo sind sie vorgeschrieben?
Wie kann die ordnungsgemäße Besetzung der Ausschüsse mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen gelingen?

Wie funktioniert das „Zugriffsverfahren“ bei der Besetzung der Ausschussvorsitze?
Wie ist mit dem Einspruchsrecht bei der Besetzung der Ausschussvorsitzenden umzugehen?
Welche Bedeutung haben einvernehmliche Wahlvorschläge und welches „wording“ ist hier zu empfehlen?

Sind ggf. Anträge zur Geschäftsordnung zu erwarten und wie kann man damit umgehen?
Gibt es eine Neutralitätspflicht des Bürgermeisters bei der Sitzungsleitung und bei Sachdiskussionen?
Selbstverständlich können und sollen weitere Fragen gestellt und diskutiert werden.

Achtung:
Dieses Seminar richtet sich ausschließlich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister!
Bitte mitbringen: Aktuelle Gemeindeordnung in der Fassung ab 01.11.2025, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung.

Zur Person: Prof. Dr. Michael Schmitz ist Rechtsanwalt und Lehrender an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Sein Schwerpunkt in Lehre, Forschung und anwaltlicher Tätigkeit ist das Kommunalrecht. Vor seiner Berufung zum Professor war Herr Dr. Schmitz 26 Jahre Rechtsamtsleiter und Beigeordneter in zwei Städten in NRW und hat an unzähligen Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen teilgenommen. Er kennt somit Theorie und Praxis und nennt in seinen interessanten wissenschaftlichen Vorträgen zahlreiche Praxisbeispiele. Der Dozent ist zertifizierter „Professionell Lehrender“ und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Kommunalrecht (www.kommunalrecht-nrw.de). Als Rechtsanwalt fertigt er kommunalrechtliche Gutachten und vertritt Kommunen in kommunalrechtlichen Prozessen vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht.

ENTGELT

150,00 Euro
REFERENT*IN

RA Prof. Dr. Michael Schmitz
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

15.10.2025
TERMIN

16.10.2025
15:00 - 17:30 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.