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Die Geschäftsordnung von Gemeinderat, Kreistag und Ausschüssen (Inhalte, Anwendung, rechtliche Relevanz) Was für eine gute Gremienarbeit wichtig ist
Die Geschäftsordnung legt die Spielregeln für die Sitzungen des Ra-tes/Kreistages, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen fest. Die Funktions-fähigkeit der kommunalpolitischen Gremien kann durch lange und meist unnöti-ge Geschäftsordnungsdebatten gefährdet werden. Verstöße gegen die Geschäfts-ordnung können zudem die Rechtssicherheit der Beschlüsse in Frage stellen. Die Kenntnis und Auslegung der zentralen Bestimmungen der Geschäftsordnung sind deshalb besonders wichtig. Nur eine konsequente, rechtlich richtige An-wendung der Geschäftsordnung garantiert die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Gremien. Gerade zu Beginn einer Wahlperiode ist es deshalb notwendig die Spielregeln von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen zu besprechen und zu diskutieren. Die sattelfeste Beherrschung der Regeln der Geschäftsordnung durch die Verwaltung ist für eine souveräne Verhandlungsleitung unerlässlich.
Mit Hilfe der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW und vielen Praxisbeispielen werden die bedeutsamen Regelungen vorgestellt (z.B. Ladungsfrist, Ausschluss wegen ungebührlichen Verhaltens, Reihenfolge der Abstimmungen, Anträge zur Geschäftsordnung, Störungen durch Zuschauer etc.) Abweichende individuelle Formulierungen in Geschäftsordnungen aus den Räten der TeilnehmerInnen können in die Diskussion eingebracht werden. Aktuelle Rechtsprechung wird erläutert. Auch notwendige Aktualisierungen (z.B. in Bezug auf digitale Einberufung und Versendung von Unterlagen und Bußgelder gemäß § 51 GO) werden erörtert.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die in Ratsbüros arbeiten und/oder an Gremiensitzungen teilnehmen; auch als Inhouse-Seminar.
Bitte mitbringen: Gemeindeordnung, Geschäftsordnung und Hauptsatzung
Dieses Seminar kann auch für Mitglieder von Gemeindevertretungen (inhouse) durchgeführt werden (samstags 9.00 14.00 Uhr).
| ENTGELT 200,00 Euro | REFERENT*IN RA Prof. Dr. Michael Schmitz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |