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Kommunalrecht für Einsteiger/Quereinsteiger
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an (Quer-) Einsteigende in der kommunalen Verwaltung.
Vermittelt werden die Grundlagen des kommunalen Verfassungsrechts aus dem Grundgesetz, der Gemeindeordnung NRW und auszugsweise dem Kommunalwahlgesetz NRW. Mit den Erkenntnissen aus dem Seminar gelingt Ihnen eine sichere Einordnung der Aufgaben und Zuständigkeitsabgrenzungen der städtischen Organe.
Zu den Inhalten gehören u. a.:
- Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden (Planungs-, Organisations-, Satzungs-, Finanz-, und Personalhoheit etc.)
- Einordnung des Kommunalrechts in der Normenhierarchie
- Verbandskompetenz (Zuständigkeiten der Gemeinde)
- Aufgabenarten (bspw. pflichtige und freiwillige Aufgaben)
- Organkompetenz (Wer entscheidet innerhalb der Gemeinde: Verwaltung oder Politik?)
- Politische Partizipation (Kommunalwahlen: Rat, Bürgermeister u. Bezirksvertretung, Bürgerbegehren und -entscheide)
- Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern, Fraktionen
- Rechte und Pflichten des (Ober-)Bürgermeisters, Verwaltungsvorstand
- Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse (Rechtmäßigkeit: typische Fehler in der Praxis)
- Kommunale Satzungen
- Exkurs: Verwaltungsakt
- Exkurs: Bescheidtechnik
- Exkurs: Staatshaftungsrecht
| ENTGELT 360,00 Euro | REFERENT*IN Maximilian Singer | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |