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Rechtliche Vorgaben zum Diskriminierungsschutz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und mehr
Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz haben völker-, unions- und verfassungs-rechtlich einen hohen Stellenwert. Das Seminar beschäftigt sich praxisnah mit den verschiedenen rechtlichen Anforderungen und Reaktionsmöglichkeiten. Es wirft dabei auch einen zusammenfassenden Überblick auf aktuelle Entscheidungen der nahezu unüberschaubaren Rechtsprechung. Im Rahmen des AGG ist außerdem entscheidend, dass Beschäftigungsgeber sowohl im öffentlichen als auch privaten Recht ggf. allgemein für auftretende Diskriminierungen am Arbeitsplatz haften und weitergehend auch reagieren müssen. Um so wichtiger ist es, notwendige Präventiv- sowie Informations- sowie Weiterbildungsmaßnahmen einzurichten. Gleiches gilt für ein funktionierendes Beschwerde- und Gesprächsmanagement.
Inhalte:
Allgemeines zum rechtlichen Diskriminierungsschutz im bestehenden Recht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ziele, sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich, Besonderheiten im öffentlichen Dienst, Benachteiligungsformen, gerechtfertigte Ungleichbehandlungen, gesetzlich vorgesehene Organisationspflichten, Rechtsfolgen, aktuelle Rechtsprechungsmarker.
Weitere Diskriminierungstatbestände u. a. nach BGleiG, BBG, EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Mobbing und Diskriminierung
Handlungsmöglichkeiten und Reaktionspflichten bei eingetretenen oder drohenden Verstößen, Verhalten und Gesprächsstrategien.
Beschwerdemanagement.
Präventivmaßnahmen (Allgemein, Anti-Diskriminierungs-Kultur, Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstvereinbarung, Verhaltenskodex)
Zielgruppe:
Verwaltungsmitarbeitende, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Mitarbeitende in Rechts-, Compliance-, Revisions- und Personalabteilungen, Geschäftsführende, Leitungsorgane
| ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Eva Kohler | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |