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Rechtliche Vorgaben zum Diskriminierungsschutz – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und mehr



Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz haben völker-, unions- und verfassungs-rechtlich einen hohen Stellenwert. Das Seminar beschäftigt sich praxisnah mit den verschiedenen rechtlichen Anforderungen und Reaktionsmöglichkeiten. Es wirft dabei auch einen zusammenfassenden Überblick auf aktuelle Entscheidungen der nahezu unüberschaubaren Rechtsprechung. Im Rahmen des AGG ist außerdem entscheidend, dass Beschäftigungsgeber sowohl im öffentlichen als auch privaten Recht ggf. allgemein für auftretende Diskriminierungen am Arbeitsplatz haften und weitergehend auch reagieren müssen. Um so wichtiger ist es, notwendige Präventiv- sowie Informations- sowie Weiterbildungsmaßnahmen einzurichten. Gleiches gilt für ein funktionierendes Beschwerde- und Gesprächsmanagement.


Inhalte:

• Allgemeines zum rechtlichen Diskriminierungsschutz im bestehenden Recht
• Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ziele, sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich, Besonderheiten im öffentlichen Dienst, Benachteiligungsformen, gerechtfertigte Ungleichbehandlungen, gesetzlich vorgesehene Organisationspflichten, Rechtsfolgen, aktuelle Rechtsprechungsmarker.
• Weitere Diskriminierungstatbestände u. a. nach BGleiG, BBG, EU-Entgelttransparenzrichtlinie
• Mobbing und Diskriminierung
• Handlungsmöglichkeiten und Reaktionspflichten bei eingetretenen oder drohenden Verstößen, Verhalten und Gesprächsstrategien.
• Beschwerdemanagement.
• Präventivmaßnahmen (Allgemein, Anti-Diskriminierungs-Kultur, Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, Dienstvereinbarung, Verhaltenskodex)


Zielgruppe:

Verwaltungsmitarbeitende, Personalverantwortliche, Führungskräfte, Mitarbeitende in Rechts-, Compliance-, Revisions- und Personalabteilungen, Geschäftsführende, Leitungsorgane

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Eva Kohler
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

26.11.2026
TERMIN

17.12.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.