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Neue Vorgaben für Korruption in der öffentlichen Hand die EU-Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ist da.
Die Europäische Union hat nun die schon lange anvisierte EU-Richtline zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie (EU) 2026/1021) umgesetzt.
Damit wird sich das Korruptionsstrafrecht und bekämpfung weiter verschärfen und auch die Anforderungen an eine wirksame Korruptionsprävention, die schon seit Jahren im Fokus Interner Kontrollsysteme (IKS) der öffentlichen Hand stehen, weiter ausgedehnt und präzisiert.
Das Seminar widmet sich praxisnah diesen aktuellen Anforderungen und gibt ein Update zum aktuellen Stand des Korruptionsstrafrechts und notwendigen, sich weiter konkretisierenden Korruptionspräventionsmaßnahmen. Diese umfassen auch das von EU-Seite nun explizit vorauszusetzende Durchführung von Risikomanagement und die Integration der Korruptionsprävention in ein funktionierendes Compliance-Management-System stehen.
Inhalte:
Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen der Korruptionsbekämpfung, Allgemeines zu Korruptionsdelikten und ihrer Phänomenologie.
Die neue EU-Bekämpfungsrichtlinie: Inhalt, neue Vorgaben für die Korruptionsstrafbarkeit. Weitere Marker der Korruptionsbekämpfung, neue sich konkretisierende Anforderungen für die Korruptionsprävention
Weitere aktuelle problematische Anwendungsfelder, aktuelle Rechtsprechungsvorgaben
Korruptionsprävention: Grundlagen der Risikoanalyse; betriebswirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Standards
Korruptions-Risikoanalyse planen und entwickeln, Gefährdungsatlas zur Korruptionsprävention erstellen
Risikoanalyse umsetzen
(Kontinuierliche) Überprüfung und Evaluation
Korruptionsprävention und Compliance-Management-System: Integration und Verbindung
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte, Korruptions- und Compliance-Beauftragte, Beschäftigte in Compliance-, Rechts-, Personal- und Revisionsabteilungen, Unternehmensjurist:innen.
| ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Eva Kohler | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |