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Einführung für Aufsichtsführende Personen in Versammlungsstätten Kompaktkurs
In Kommunen, Kreisen und öffentlichen Einrichtungen finden regelmäßig Veranstaltungen in
Schulen, Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen statt. Um die Sicherheit aller Beteiligten zu
gewährleisten, ist es wichtig, dass verantwortliche Mitarbeitende mit den grundlegenden
Aufgaben und Pflichten einer Aufsichtsführenden Person in Versammlungsstätten vertraut
sind.
Dieses eintägige Einführungsseminar vermittelt kompakt das wesentliche Basiswissen für die
Übernahme dieser verantwortungsvollen Funktion. Die Teilnehmenden lernen, wie sie
laufende Arbeiten auf Bühnen oder Szenenflächen sicher beaufsichtigen und Veranstaltungen
gemäß den gesetzlichen Vorgaben begleiten können. Im Fokus stehen dabei die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, das Erkennen von Gefährdungen sowie die Zusammenarbeit mit
Fachkräften für Veranstaltungstechnik.
Zielgruppe:
Verantwortliche Betreiber von Versammlungsstätten und deren verantwortliche Mitarbeiter aus
den Bereichen Verwaltung sowie aus dem Veranstaltungs- und Gebäudemanagement.
Bei den Inhalten geht es dabei vor allem um die rechtlichen Organisationspflichten, die von
entsprechenden Fach- und Führungskräften zu erfüllen sind.
Seminarinhalte:
? Rechtliche Grundlagen: MVStättVO, DGUV Vorschrift 17/18
? Erkennen und Bewerten von Gefährdungen
? Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
? Vorbeugender Brandschutz
? Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Aufsichtsführenden Person
? Zusammenarbeit mit Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsleitung
? Praxisnahe Fallbeispiele
Mit dieser Einführung erhalten die Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die
wichtigsten Anforderungen und Aufgaben einer Aufsichtsführenden Person in
Versammlungsstätten.
ENTGELT 230,00 Euro | REFERENT*IN Jürgen Wirtz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |