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Nachschreibtermine für Übungsarbeiten

Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern, die aus wichtigen Gründen die Anfertigung einer Klausur versäumt haben, wird Gelegenheit gegeben, zu bestimmten Terminen die Klausur unter Aufsicht nachzuschreiben. Die Nachschreibemöglichkeit ist auf die angegebenen Termine begrenzt und setzt voraus, dass der reguläre Klausurtermin durch ein ärztliches Attest entschuldigt ist.

Im Unterrichtsjahr 2010 sind versäumte Klausuren an folgenden Tagen nachzuschreiben:

Standort Köln
Mittwoch, 13. Januar 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 03. Februar 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 03. März 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 14. April 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 05. Mai 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 02. Juni 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 07. Juli 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 01. September 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 06. Oktober 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 03. November 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 01. Dezember 2010 ab 13.30 Uhr
Mittwoch, 12. Januar 2011 ab 13.30 Uhr
Standort Bonn
Montag, 18. Januar 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 22. Februar 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 15. März 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 19. April 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 17. Mai 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 14. Juni 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 13. September 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 25. Oktober 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 15. November 2010 ab 13.30 Uhr
Montag, 13. Dezember 2010 ab 13.30 Uhr


Folgende Punkte sind zu beachten:
  1. Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer, die eine Übungsklausur versäumt haben, sind persönlich dafür verantwortlich, dass die Nachschrift im Sekretariat vorliegt.
  2. Grundsätzlich ist der nächst mögliche Nachschreibetermin wahrzunehmen.
  3. Ein Fehlen beim Nachschreibtermin kann nur durch ein ärztliches Attest, welches innerhalb von 3 Tagen nach dem Nachschreibtermin vorliegen muss, entschuldigt werden.
  4. Bei nicht entschuldigtem Versäumnis des anberaumten Nachschreibetermins wird die nicht erbrachte Leistung mit 0 Punkten bewertet.
  5. Wenn mehrere Kursteilnehmer/innen dieselbe Arbeit nachschreiben müssen, kann dies nur zur selben Zeit geschehen. Für den Fall, dass auch nur ein Nachzügler beim Nachschreiben fehlt, müssen alle den nächsten Nachschreibtermin wahrnehmen.
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