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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


09012112
"Gemeinsam sind wir stark!" Fraktionen in Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen

Die kommunalen Fraktionen sind im "Tagesgeschäft" maßgeblich an der Ausgestaltung des kommunalen Geschehens beteiligt. Sie sind wesentliche Berechtigte des kommunalrechtlichen Minderheitenschutzes. Die Gemeinde- und die Kreisordnung NRW enthalten vor diesem Hintergrund Regelungen über die Organisation der Fraktionen, ihre Mitwirkungsrechte sowie Finanzierung. In diesem Seminar werden diese Rechtsgrundlagen sowie deren nähere mögliche Ausgestaltung, insbesondere durch das Statut der einzelnen Fraktionen, in praxis- und fallbezogener Weise behandelt.

Im Einzelnen werden folgende Aspekte behandelt:

* Bildung und Auflösung von Fraktionen
* Innere Ordnung der Fraktionen
* Regelungen des Fraktionsstatuts
* Rechte und Pflichten der Fraktionsmitglieder gegenüber der Fraktion
* Die "Fraktionsdisziplin" - Zulässigkeit eines Ausschlusses aus der Fraktion
* Mitwirkungsrechte der Fraktionen - Inhalt und Grenzen des fraktionsbezogenen Minderheitenschutzes im Kommunalrecht
* Gemeindliche Zuwendungen (Rechtsgrundlagen, Bewilligungskriterien, Umfang, Verwendungskontrolle, Rückzahlungsverpflichtung)
* Indirekte Finanzierung durch gemeindliche Zahlungen (Entschädigungen)
* Sonstige Finanzquellen für Fraktionen
* Fragen des Rechtsschutzes
Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen, die mit der Tätigkeit der Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen befasst sind, kommunale Wahlbeamte, persönliche Referentinnen und Referenten, kommunale Mandatsträger/innen, Mitarbeiter/innen von Fraktionen

Entgelt 130.00 Euro
Referent/in

Georg J. Gruber-Pickartz

Seminarkoordination

Georg J. Gruber-Pickartz

Termin

04.12.2012
09:00 - 16:00