47002112
Das Baugesetzbuch - Eine Einführung
Seit Beginn des Jahres 2007 sind weitere umfangreiche Novellierungen des Baugesetzbuches anzuwenden, die Rechtsprechung zum Baugesetzbuch schreitet fort, das Europarecht bestimmt zunehmend wegen umweltrechtlicher Vorgaben nationales Planungsrecht. Mit der letzten Novelle wurde ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Innenstädten ermöglicht (§13a BauGB). So entfällt in Zukunft die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für solche Bauvorhaben, die brachliegende, innerstädtische Grundstücke wieder nutzbar machen. Damit begünstigt das beschleunigte Verfahren Projekte, die der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und dem Umbau vorhandener Ortsteile dienen. Es werden Projekte bis 20.000 Quadratmeter Grundfläche von der UVP freigestellt. Bei Bauvorhaben zwischen 20.000 und 70.000 Quadratmetern muss erst eine Vorprüfung zu dem Ergebnis führen, das keine umweltschädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung werden so wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Das Gesetz soll Investitionen in den Stadtzentren erleichtern und damit ein zentrales Anliegen der Stadtentwicklung aufgreifen. Im Seminar werden folgende Aspekte behandelt:
* Berücksichtigung von EU Richtlinien in der Bauleitplanung Verfahrensablauf Bauleitplanverfahren
* Transparenz der Planung durch Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 3, 4a BauGB)
* Neue Aspekte der Behördenbeteiligung (§ 4 BauGB)
* Bedeutung der Begründung entsprechend Verfahrensstand (§ 2a BauGB)
* Erstellung des Umweltberichts und sein Inhalt (§ 2, 2a BauGB)
* Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (§ 4 c BauGB)
* Stärkung städtebaulicher Entwicklungskonzepte (§ 9 Abs. 2a BauGB)
* Erleichterte Planung durch Vereinfachtes Planverfahren (§ 13 BauGB)
* Neues Planverfahren nach § 13 a BauGB
* Planungsrechtliche Folgen durch Wegfall der Teilungsgenehmigung (§ 19 BauGB)
* Großflächiger Einzelhandel (§11 Abs. 3 BauNVO) und Rechtsprechung
* Neuregelungen in §34 BauGB, Neuregelungen in §35 BauGB