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Ausschusssitzungen rechtssicher vorbereiten und begleiten - Seminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausschussbetreuung
Müssen auch stellvertretende Ausschussmitglieder zu den Sitzungen eingeladen werden? Dürfen sachkundige Einwohner in Ausschüssen Anträge stellen? Können Ausschüsse "einfach so" aufgelöst und Ausschussmitglieder durch andere ersetzt werden?
Vielleicht haben Sie noch weitere Fragen! Ausschüsse sind zwar die verkleinerten Abbilder des Rates oder Kreistags. Für ihre Tätigkeit gelten aber einige Besonderheiten. Wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausschussarbeit kennen und sicher anwenden möchten, sollten Sie an diesem Seminar teilnehmen. Die Thematik wird in bewährter praxis- und fallorientierter Weise behandelt. Und für Ihre Fragen ist dabei immer Raum! Erörtert werden folgende Aspekte:
* Fehlerfreies Einladen zu den Sitzungen.
* Beratungs- und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse richtig beurteilen.
* Tagesordnung ordnungsgemäß festsetzen und ändern.
* Mindestanforderungen an Verwaltungsvorlagen.
* Minderheitenschutz vor und während der Sitzung richtig beurteilen.
* Welche Rolle spielen die Fraktionen in der Ausschussarbeit?
* Wann muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
* Funktions- und Beschlussfähigkeit des Ausschusses.
* Antrags- und Rederechte in den Sitzungen.
* Mitwirkungsverbote wegen Befangenheit erkennen.
* Sitzungsniederschriften rechtlich einwandfrei "produzieren".
* Ausschüsse auflösen und (neu) bilden.
* Ausscheiden und Neubestellen von Ausschussmitgliedern.
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen, die Sitzungen von Ausschüssen vorbereiten, begleiten und nachbereiten, Ausschussvorsitzende und Mitglieder von Ausschüssen.
Entgelt
230.00 Euro
Referent/in
Georg J. Gruber-Pickartz
Seminarkoordination
Georg J. Gruber-Pickartz
Meldeschluss
11.05.2012
Termin
04.06.2012, 09.00 - 16.00 Uhr und
05.06.2012, 09.00 - 16.00