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Ausschusssitzungen rechtssicher vorbereiten und leiten - Seminar für Ausschussvorsitzende
Worauf ist bei der Leitung einer Ausschusssitzung zu achten, damit Verfahrensfehler vermieden werden? Wer darf außer den Ausschussmitgliedern an den Sitzungen teilnehmen? Wann muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, wann ist - umgekehrt - ein Ausschluss der Öffentlichkeit unzulässig? Wie verhalte ich mich richtig, wenn meinem Ausschuss Beschlussunfähigkeit droht? Muss auch über "unzulässige" Anträge abgestimmt werden? Worauf ist beim "Ruf zur Sache" oder ".. zur Ordnung" zu achten? Wann ist ein Wortentzug gerechtfertigt, wann nicht? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben einzelne Ausschussmitglieder, die mit Verlauf oder Ergebnis von Sitzungen "unzufrieden" sind? l... Vielleicht haben Sie noch weitere Fragen! Ausschüsse sind die verkleinerten Abbilder der Rates. Für ihre Tätigkeit gelten aber einige Besonderheiten. Wenn Sie die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Leitung von Ausschusssitzungen kennen und sicher anwenden möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
* Sitzungen "richtig" eröffnen.
* Umgang mit Rügen der Ausschussmitglieder zum Einladungsverfahren. Insbesondere: "Dieser Einwand kommt zu spät!" - Ungeschriebene Rügeobliegenheiten von Ausschussmitgliedern, die Verfahrensfehler geltend machen möchten.
* Minderheitenschutz richtig beurteilen.
* Was sollten Sie zur Geschäfts- und der Zuständigkeitsordnung wissen?
* Verfahrens- und Sachanträge richtig behandeln.
* Wann muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?
* Ruf zur Sache, Ruf zur Ordnung, Wortentzug und Sitzungsausschluss - Rechtsfragen der Sitzungsleitung.
* Beschlussfähigkeit des Ausschusses.
* Teilnahme-, Mitberatungs- und Antragsrechte von Ausschussmitgliedern und ausschussexterner Personen in den Sitzungen.
* Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision erkennen.