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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


42013112
Verwaltungsverfahren bei Rücknahme und Widerruf von Wohngeldbescheiden


Ziel der Veranstaltung ist ausführliche Darstellung über die Rücknahme und den Widerruf von rechtswidrigen und rechtmäßigen Wohngeldbewilligungs-bescheiden nach deren Erlass. Gegenstand des Wohngeldseminars

Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Bescheide
• Einleitung und Hinweis auf die Spezialvorschrift, Tatbestandsmerkmale und Voraussetzung für die Anwendung,
• Behördenzuständigkeit § 24 Abs. 4 WoGG, Umfang der Neuberechnung, Zeitraum der rückwirkenden Entscheidung § 31 WoGG, Wirkung des Vertrauensschutzes für den Betroffenen, Anspruch auf Zinsgewährung für die Nachzahlung, Bescheiderteilung

Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide
• Einleitung und Voraussetzung für die Anwendung der Spezialvorschrift, Tatbestandsmerkmale für die Rücknahme, Ermessensausübung, Rücknahmefristen, Teilbarkeit des Wohngeldbescheides, Veränderungen nach Bescheiderlass und deren Berücksichtigung,
• Verfahrensablauf für die Rücknahme u.a. Anhörung gem. 24 SGB X, konkrete Bearbeitungshinweise (Vordruck- und Formulareinsatz), Prüfung des Vertrauensschutzes, Behördenzuständigkeit § 24 Abs. 4 WoGG

Bestrafung durch ein Gericht oder Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
• formale Anforderungen für die Einleitung eines Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs i. S. v. § 263 StGB, Vorlage von Beweismitteln, formale Anforderungen für die Einleitung eines OWiG - verfahrens durch die Verwaltungsbehörde i. S. d. OWiG,
Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörden, Rechnungsprüfungsämter und Aufsichtsbehörden

Entgelt 120.00 Euro
Referent/in

Werner Lange

Seminarkoordination

Georg J. Gruber-Pickartz

Meldeschluss 25.04.2012
Termin

09.05.2012
09:00 - 16:00