09004112
Wer darf was, wer darf was nicht? Kompetenzen zwischen Rat, Bürgermeister und Ausschüssen sicher abgrenzen und Kompetenzkonflikte vermeiden
Dürfen sich Rat und Kreistag mit allen kommunalen Fragen befassen? Darf der Verwaltung in konkreten Fällen wenigstens eine "Empfehlung" aus dem kommunalpolitischen Raum gegeben werden? Oder gibt es umgekehrt einen absolut "geschützten" Bereich, in dem nur die Verwaltung "das Sagen hat"?
Kompetenzkonflikte sind Gestaltungsblockaden! Unnötig erschweren sie das konstruktive Zusammenwirken der Verantwortlichen. Das geschriebene Kommunalrecht hält jedoch nur teilweise eindeutige Lösungen bereit. Kompetenzfragen sind daher in besonderem Maße durch Auslegungsarbeit zu klären.
Wenn Sie die zum Teil rechtlich schwierige Kompetenzabgrenzung zwischen Politik und Verwaltung besser "in den Griff" bekommen möchten, ist dieses Seminar für Sie das Richtige! Systematisch sowie in bewährter praxis- und fallbezogener Weise wird die gesetzliche Kompetenzverteilung behandelt. Konkrete Einzelprobleme und Auslegungsfragen bilden dabei den Schwerpunkt des Seminars. So können Sie kommunalrechtliche Zuständigkeitsfragen zukünftig sicherer beurteilen. Über die Möglichkeiten, gesetzliche Kompetenzen durch die Zuständigkeitsordnung oder die Hauptsatzung legal zu "verschieben", werden Sie ebenfalls näher informiert.
* Was genau ist ein "Geschäfte der laufenden Verwaltung"? Problemfälle aus der Praxis.
* Wann darf der Rat Verwaltungs- und Ausschussentscheidungen "zurückholen" und in der Sache (neu) entscheiden? Zuständigkeitsordnungen rechtlich einwandfrei erlassen und richtig anwenden. Organisation der Gemeinde-/ Kreisverwaltung - Einwirkungsmöglichkeiten des Rates/ Kreistags auf die Verwaltungsorganisation?
* Geschäftskreise der gemeindlichen Beigeordneten: Grenzenlose Gestaltungsmöglichkeit für den Rat? Personalentscheidungen: Von Kodezernenten, Fachbereichs- und Stabsstellenleitern und Anderen, oder: Wer ist "Bediensteter in Führungsfunktion", wer nicht?
* Muss oder darf der Rat/ Hauptausschuss oder Kreistag/ Kreisausschuss auch bei Einstellung und Umsetzung von "Bediensteter in Führungsfunktion" mitwirken?
* "Die Verwaltung wird aufgefordert, ..." - Wie weit geht die Kontrollfunktion des Rates/ Kreistags im Einzelfall? Anregungen, Empfehlungen, Aufforderungen des Rates/ Kreistags an die Verwaltung rechtlich zutreffend beurteilen und behandeln.
* Kompetenzen des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters/ Landrats; Kompetenzabgrenzung gegenüber den ehrenamtlichen Stellvertretern des Bürgermeisters/ Landrats
* Kompetenzen der Beigeordneten in ihrem Dezernat. Möglichkeiten und Grenzen der Einwirkung des Bürgermeisters auf die Tätigkeit der Beigeordneten.