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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


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Neu im Rat oder Ausschuss?! Kommunalrecht für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

Darf sich Ihr Rat mit allen kommunalen Fragen befassen oder gibt es einen Themenbereich, in dem nur die Gemeindeverwaltung "das Sagen hat"? Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre kommunalpolitischen Ideen und Anregungen auf die Tagesordnung einer Sitzung setzen lassen möchten? Welche Antragsrechte haben Rats- und Ausschussmitglieder? Müssen Ihre Anträge einen Kostendeckungsvorschlag enthalten? Darf der Rat Ihre Initiativen "einfach so" von der Tagesordnung absetzen? Wann dürfen Sie wegen Interessenkollision an Entscheidungen nicht mitwirken? In welchen Fällen können Sie gegenüber Ihrer Verwaltung Auskunft oder Akteneinsicht verlangen? Welche Rechte bestehen für Sie mit Blick auf die privatrechtlichen Gesellschaften Ihrer Gemeinde? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen existieren für die Zusammenarbeit in Ihrer Fraktion? Welche Rechtsstellung haben fraktionslose Mandatsträgerinnen und Mandatsträger? ... Wenn Sie sich für diese und weitere Fragen interessieren, die für Ihre zukünftige Arbeit als Rats- oder Ausschussmitglied wichtig sind, ist dieses Seminar für Sie unverzichtbar. Systematisch, praxisorientiert und ohne kommunalrechtliche Vorkenntnisse gut verständlich informiert Sie der Referent über die zentralen Vorgaben der Gemeinde- bzw. Kreisordnung und der sie ergänzenden weiteren Bestimmungen. So wissen Sie über Ihre Rechte Bescheid und können kommunalpolitisch wirkungsvoll arbeiten!
* Wer darf was, wer darf was nicht? Die gemeindeinterne Kompetenzabgrenzung zwischen Rat, Bürgermeister und Ausschüssen.
* "Die Verwaltung wird aufgefordert, ..." - Wie weit geht die gesetzliche Kontrollfunktion des Rates gegenüber dem Bürgermeister im Einzelfall?
* "Ich habe keine Einladung erhalten!" - Welche Verfahrensfehler können Rats- und Ausschussmitglieder als Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte erfolgreich rügen, welche nicht?
* Gar nicht so einfach: Wie wird "erfolgreich gerügt"?
* Gar nicht so selten: Dringlichkeitsanträge und Tischvorlagen. Sind sie rechtlich überhaupt zulässig?
* Mitwirkungsverbote wegen Interessenkollision bei sich und bei anderen erkennen.
* Anfragen und Auskunftsersuchen von Mandatsträger/innen
* Akteneinsicht durch Rats- und Ausschussmitglieder.

Teilnehmerkreis

Mitglieder von Räten, Kreistagen und Ausschüssen.

Entgelt 130.00 Euro
Referent/in

Georg J. Gruber-Pickartz

Seminarkoordination

Georg J. Gruber-Pickartz

Meldeschluss 24.01.2012
Termin

07.02.2012
09:00 - 16:00