40002112
Die Prüfung von Neuanträgen nach dem SGB II - Grundprinzipien und Qualitätsstandards
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II (Alg II und Sozialgeld) werden nachrangig und bedarfsorientiert erbracht. Die Vielschichtigkeit der Rechtslage und die Sensibilität im Umgang mit den Antragstellern erfordern bei Aufnahme und Prüfung von Neuanträgen ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Kompetenz.
Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer/innen Kenntnisse über die relevanten rechtlichen Grundlagen sowie einen Überblick über Qualitätsstandards im Antragsverfahren, um im Einzelfall die nötige Entscheidungs- und Handlungssicherheit zu erlangen. Gleichzeitig soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, problemhafte Situationen im Antragsverfahren zu reflektieren und eigene Handlungs-konzepte zu entwickeln.
Im Rahmen der Veranstaltung wird den Teilnehmern/innen ein umfangreiches Schulungsmanuskript zur Verfügung gestellt.
Anspruchsberechtigter Personenkreis im SGB II
Ausschlusstatbestände (Exkurs zum Ausländerrecht)
Abgrenzung SGB II und SGB XII (Mischfallkonstellationen)
Leistungsrechtliche Grundsätze im Antragsverfahren
Qualitätsstandards im Antragsverfahren (u. a. Prüfung der Vermögensverhältnisse, Prüfung von Kontoauszügen, Hinterfragen der gesamten Lebensumstände, Erkennen berechtigter Zweifel an der Hilfebedürftigkeit)
Beweislast / Beweislastumkehr (z. B. bei eheähnlichen Gemeinschaften)
Grundsatz der Nachrangigkeit im SGB II mit Hinweisen auf vorrangige Sozialleistungen (Alg I, Altersrenten, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss)
Grundlagen der Gesprächsführung
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Fallbeispiel / Übungen