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Datenverarbeitung im Auftrag in der Kommune
Viele Kommunalverwaltungen haben einen Teil der zuvor selbst durchgeführten Tätigkeiten auf Dritte zu übertragen; zumindest werden entsprechende Modelle im politischen Raum diskutiert. Kostendruck, Rationalisierung der Arbeitsabläufe, Effizienzsteigerungen und zunehmender Druck zur Nutzung modernster Technologien sind die Gründe. Auftragnehmer können andere öffentliche Stellen (z.B. Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts) oder private Unternehmen (z.B. AG, GmbH) sein. Auch Interkommunale Kooperationen in Form z.B. von Zweckverbänden erfreuen sich großer Beliebtheit. In einem Outsourcing-Prozess stellt die vertragliche Gestaltung des Umgangs mit personenbezogenen Daten eine besondere Herausforderung dar. Das Seminar behandelt den vielleicht bedeutsamsten datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf unserer Zeit und will
* auf die besonderen datenschutzrechtlichen Fragen hinweisen, die mit Auslagerungen typischerweise einhergehen
* die administrativen Rahmenbedingungen deutlich machen, die getroffen werden müssen
* die Grenzen aufzeigen, die Privatisierungen von Teilbereichen aus informationsrechtlicher Sicht mit sich bringen