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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


07007112
Rückforderung von Zuwendungen

Ist Ihrer Behörde kürzlich ein Rückforderungsbescheid einer Landeszuwendung ins Haus geflattert? Steht die örtliche Prüfung eines staatlichen Prüfungsamts ins Haus? Oder müssen Sie selbst Förderbescheide aufheben, weil gegen Auflagen verstoßen oder der Zuwendungszweck verfehlt wurde?

Bei immer knapperen Haushaltsmitteln rücken Zuwendungen und die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen immer mehr ins Blickfeld aller Beteiligten. Es kommt vermehrt zu Rückforderungen (nicht selten der vollständigen Zuwendung). Inzwischen liegt eine ganze Reihe einschlägiger Gerichtsentscheidungen vor, insbesondere aus NRW. In jüngster Zeit hat die Rechtsprechung eine empfängerfreundlichere Tendenz als noch in den vergangenen Jahren. Neben der Vermittlung der verwaltungsrechtlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung werden praktische Übungen zur Verfahrensführung und Bescheidtechnik (mit Musterformulierungen) angeboten. In konsequenter Orientierung an der Rechtsprechung werden - auch anhand von Fallstudien - in folgenden Themenschwerpunkten fundierte Kenntnisse vermittelt:

* Die Grundlagen: Rücknahme, Widerruf, Erledigung von Zuwendungsbescheiden
* Der wachsame Staat: Die Rolle staatlicher Prüfbehörden
* Auf Kleinigkeiten kommt es an: Zuwendungszweckbestimmung und
Zweckverfehlung
* Reine Formsache? Dokumentationspflichten und Verwendungsnachweis
* Vorsicht, Falle! Verstoß gegen Vergaberecht
* Rückforderungspflicht - oder gibt es Spielräume? Widerrufsermessen
* Rückforderung auch noch nach vielen Jahren - geht das? Widerrufsfrist
* Das Geld ist weg! Rückforderung/ Wegfall der Bereicherung/ Zinsfragen (im Überblick)
* Wie funktioniert Rückforderung in der Praxis? Widerrufs- und Rückforderungsverfahren; Formulierung von Bescheiden und -bausteinen
Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen, die Projekte betreuen, in denen die Kommune als Zuwendungsempfängerin staatliche Förderung in Anspruch nimmt sowie an Mitarbeiter/innen, die in der Funktion der Bewilligungsbehörde zuwendungsrechtliche Verfahren bearbeiten und Rückforde

Entgelt 120.00 Euro
Referent/in

Prof. Dr. Thorsten Attendorn

Seminarkoordination

Georg J. Gruber-Pickartz

Meldeschluss 11.06.2012
Termin

02.07.2012
09:00 - 16:00