07006112
Bescheide berichtigen, ändern und aufheben
Können Sie Ihre Bescheide "einfach so" ändern oder aufheben? Der Auslöser für diese Frage kann vielfältig sein: Erst nach einiger Zeit wird erkannt, dass ein Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. Ein Gerichtsurteil führt zu einer neuen Beurteilung der Rechtslage. Der Empfänger eines städtischen Zuschusses hat das erhaltene Geld anderweitig ausgegeben. Oder der Betroffene verlangt von Ihnen nach Ablauf der Widerspruchsfrist, von einem Verwaltungsakt "befreit" zu werden, weil sich die Situation zwischenzeitlich zu seinen Gunsten geändert hat. In diesem Seminar werden Sie über die rechtlichen Voraussetzungen für Bescheidkorrekturen in praxis- und fallbezogener Weise informiert. Sie erfahren, wie Sie Verwaltungsakte rechtmäßig ändern und aufheben und Geldleistungen zurückfordern können. "Aufhänger" sind dabei die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW. Hingewiesen werden Sie auch auf die für und abgabenrechtliche Bescheide bestehenden Besonderheiten. Speziell für die Sozialverwaltung wird das Seminar "Sozialrechtliche Bescheide berichtigen, anpassen, ändern und aufheben" angeboten (Seminar 23002). Erörtert werden folgende Aspekte:
* Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige "offenbare Unrichtigkeiten" problemlos berichtigen (§ 42 VwVfG NRW).
* Das Verhältnis spezieller Aufhebungsbestimmungen zu §§ 48 ff. VwVfG NRW sicher beurteilen.
* Rechtswidrige Verwaltungsakte zurücknehmen (§ 48 VwVfG NRW), insbesondere:
* Vertrauenschutzes des Bürgers bei begünstigenden Bescheiden zutreffend beurteilen.
* Verwaltungsakte widerrufen (§ 49 VwVfG NRW), insbesondere:
* Gesetzliche Widerrufsgründe richtig anwenden (Widerrufsvorbehalt, Nichtbeachten von Auflagen, zweckwidriges Verwenden gewährter Geldmittel, nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage).
* Rücknahme- und Widerrufsermessen richtig ausüben, verhältnismäßig entscheiden und Ermessensfehler vermeiden.
* Die neuere Rechtsprechung zum "intendierten Aufhebungsermessen" kennen und berücksichtigen.
* Zuständigkeit und Frist für Rücknahme und Widerruf zutreffend prüfen.
* Kann der Bürger die Änderung oder Aufhebung eines Bescheides verlangen? Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 VwVfG NRW).
* Können Geldbeträge zurückgefordert werden? Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen gemäß § 49a VwVfG NRW.