Tel +49 221 937 66 3 - E-Mail Seminare: fortbildung@rheinstud.de; Allgemein: verwaltung@rheinstud.de

rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


26002112
Die kommunale GmbH in Nordrhein-Westfalen - Rechtliche Rahmenbedingungen kommunaler Steuerung

Wer kennt sie nicht? Kommunale Gesellschaften sind in zahlreichen Städten, Gemeinden und Kreisen seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Dabei sind die Gründe für eine solche organisatorische Privatisierung einzelner Verwaltungsweise vielfältig. Aber welcher Stellenwert kommt den kommunalen Interessen in einer privatrechtlich strukturierten Einrichtung zu? Und welchen Einfluss kann die Kommune im Tagesgeschäft gegenüber "ihrer" GmbH eigentlich noch geltend machen? Eine wichtige Mittlerrolle kommt hierbei den Vertretern in der Gesellschafterversammlung und den kommunalen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu. Neben der Aufgaben- und Kompetenzverteilung innerhalb der GmbH informiert Sie dieses Seminar darüber, wie die an der Schnittstelle zwischen Kommunal- und Gesellschaftsrecht stehenden Funktionsträger auf rechtlich sicherer Basis tätig werden können. Besonders vertieft werden die für Rat und Kreistag bestehenden Einwirkungsmöglichkeiten. Folgende Aspekte werden erörtert:

* Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat: Wer ist gesellschaftsintern wofür zuständig?
* Möglichkeiten und Grenzen von Kompetenzverschiebungen durch Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
* Kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß bestellen.
* Wie selbständig sind die Vertreter?
* Sind Weisungen des Rates zulässig und verbindlich?
* Müssen die Vertreter vor Entscheidungen der Gesellschafterversammlung eine Weisung des Rates/ Kreistags einholen?
* Wie sind Konflikte der Vertreter untereinander zu lösen?
* Besteht für die Vertreter eine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber dem Rat/ Kreistag?
* Kommunale Aufsichtsratsmitglieder entsenden und vorschlagen.
* Sind Weisungen des Rates/ Kreistags gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern zulässig und verbindlich?
* Berichterstattung aus dem Aufsichtsrat trotz gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder?
* Sinnvolle kommunale Richtlinien für Funktionsträger in Gesellschaftsorganen formulieren und erlassen.
* Tätigkeiten in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten vorzeitig beenden. Darf der Rat/ Kreistag Personen aus Gesellschaftsorganen "einfach so" abberufen?
Teilnehmerkreis

Beteiligungscontroller/innen, Mitarbeiter/innen, die mit der Betreuung kommunaler Gesellschaften befasst sind, Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratsmitglieder

Entgelt 130.00 Euro
Referent/in

Georg J. Gruber-Pickartz

Seminarkoordination

Marcus Jacoby

Meldeschluss 27.08.2012
Termin

13.09.2012
09:00 - 16:00