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Bescheide einwandfrei bekannt geben
"Von Ihnen hab' ich nichts bekommen!" Wenn sich der Adressat Ihres behördlichen Schreibens so oder ähnlich einlässt, kann es schwierig werden. Denn wie ist die Rechtslage, wenn Zweifel daran aufkommen, ob ein Bescheid den Bürger wirklich erreicht hat?
Dieses Seminar informiert Sie in bewährter praxis- und fallbezogener Weise über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Sie erfahren, an wen genau Sie Ihre Mitteilung richten sollten und wie Sie Ihren Bescheid bei dem Empfänger rechtswirksam "abliefern" können.
* Warum ist die ordnungsgemäße Bekanntgabe für Verwaltungsakte "überlebenswichtig"?
* An wen wendet sich mein Bescheid in der Sache, wem ist der Bescheid zu übersenden? Materieller und formeller Adressat.
* Bekanntgabe an Minderjährige, juristische Personen, nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Ehegatten und Bevollmächtigte.
* Nutzen und Probleme der Drei-Tage-Regelung (§ 41 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X, § 122 Abs. 2 Abgabenordnung).
* Landeszustellungsgesetz NRW - Förmliche Zustellung von Bescheiden mittels Einschreiben und Postzustellungsurkunde