18004112
Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) -
Überblick über die Änderungen durch die Gesetzesnovelle 2011
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 29.06.2011 ein in vielen Punkten wesentlich geändertes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) verabschiedet, mit dem die Stellung der Personalvertretung gegenüber der Dienststelle erheblich verbessert wird. Dabei wurden viele der in der Novelle von 2007 vorgenommenen Einschränkungen der Personalratsrechte rückgängig gemacht sowie weitere neue Möglichkeiten der Information und Einflussnahme für die Personalvertretung beschlossen. Wesentliche Ziele der Novellierung sind:
* die Mitbestimmungsrechte der Personalräte werden zum Schutz der Beschäftigten ausgebaut,
* die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern wird gestärkt,
* trotz der finanziellen Auswirkungen wird die Freistellungsstaffel im neuen LPVG erhöht.
Diese Ziele werden erreicht durch u. a. folgende Gesetzesveränderungen:
* eine erhebliche Ausweitung und/oder Aufwertung der Beteiligungsrechte in vielen Angelegenheiten, z. B. bei Kündigungen, Privatisierung, Organisationsveränderungen, Technikeinsatz, Rationalisierung, u.v.m.,
* Veränderungen der Verfahrensvorschriften,
* verbesserte Dienst- und Freistellungsregelungen,
* Sanktionsrecht bei Verstößen der Dienststellenleitungen gegen Gesetz oder Rechtsprechung entsprechend BetrVG,
* erweiterte Informationsrechte,
* Bildung eines Wirtschaftsausschusses für alle Dienststellen mit mehr als 100 Beschäftigten,
* kein Verlust des Wahlrechts bei einer Personalgestellung,
* Ausweitung des Beschäftigtenbegriffs zugunsten prekärer Arbeitsverhältnisse, u. ä.
Anhand einer Gegenüberstellung der bisher geltenden Bestimmungen mit der Novelle zum LPVG NW soll ein Überblick über die beschlossenen Veränderungen im Detail gegeben werden. Gleichzeitig ermöglicht dies den Teilnehmern/-innen, sich selbst ein Bild über die zukünftige Arbeit, die Aufgaben und Rechte der Personalvertretung zu machen.