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Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers
Der Zugriff auf Arbeitseinkommen im Wege der Zwangsvollstreckung spielt für den Gläubiger eine große Rolle. Die Erklärungspflicht und die Verpflichtung, die gepfändeten Beträge festzustellen und abzuführen, legen dem Arbeitgeber dabei eine besondere Verantwortung auf, welche Schadensersatz- oder Regressansprüche auslösen kann. Pfändung, Abtretung und Aufrechnung bereiten in der Praxis oft Probleme. Das Ziel des Seminars besteht darin, das Verständnis und die Kenntnis für die einschlägigen Normen zu vertiefen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger in Forderungen aus Arbeitseinkommen werden aufgezeigt, wie auch die Möglichkeiten des Arbeitnehmers/Schuldners, sich gegen dieses Vorgehen zur Wehr zu setzen. Auf die Regelungen der Insolvenzordnung bei Pfändung, Abtretung und Aufrechnung wird ausführlich eingegangen. Im Einzelnen sind folgende Aspekte vorgesehen:
* Die Stellung des Arbeitgebers im Lohnpfändungsverfahren
* Vorläufiges Zahlungsverbot
* Pfändungsverfahren
* Lohnabtretung und Aufrechnung
* Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
* Unterhaltspfändung
* Die Besonderheiten der Lohnpfändung, Lohnabtretung und Aufrechnung in Verbraucherinsolvenzverfahren
* Hinterlegung beim Amtsgericht
* Zusammenarbeit mit dem Vollstreckungsgericht
* Behandlung praktischer Fragen und Probleme der Teilnehmer/innen.