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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


17034112
Das Abrechnungsverfahren des Arbeitgebers bei Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen. Das Verhalten des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers

Der Zugriff auf Arbeitseinkommen im Wege der Zwangsvollstreckung spielt für den Gläubiger eine große Rolle. Die Erklärungspflicht und die Verpflichtung, die gepfändeten Beträge festzustellen und abzuführen, legen dem Arbeitgeber dabei eine besondere Verantwortung auf, welche Schadensersatz- oder Regressansprüche auslösen kann. Pfändung, Abtretung und Aufrechnung bereiten in der Praxis oft Probleme. Das Ziel des Seminars besteht darin, das Verständnis und die Kenntnis für die einschlägigen Normen zu vertiefen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Gläubiger in Forderungen aus Arbeitseinkommen werden aufgezeigt, wie auch die Möglichkeiten des Arbeitnehmers/Schuldners, sich gegen dieses Vorgehen zur Wehr zu setzen. Auf die Regelungen der Insolvenzordnung bei Pfändung, Abtretung und Aufrechnung wird ausführlich eingegangen. Im Einzelnen sind folgende Aspekte vorgesehen:

* Die Stellung des Arbeitgebers im Lohnpfändungsverfahren
* Vorläufiges Zahlungsverbot
* Pfändungsverfahren
* Lohnabtretung und Aufrechnung
* Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
* Unterhaltspfändung
* Die Besonderheiten der Lohnpfändung, Lohnabtretung und Aufrechnung in Verbraucherinsolvenzverfahren
* Hinterlegung beim Amtsgericht
* Zusammenarbeit mit dem Vollstreckungsgericht
* Behandlung praktischer Fragen und Probleme der Teilnehmer/innen.


Teilnehmerkreis

Mitarbeiter/innen, die die Besoldung der Beamten, Vergütung der Angestellten und Entlohnung der Arbeiter im Zusammenhang mit Pfändungen und Abtretungen bearbeiten

Entgelt 110.00 Euro
Referent/in

Peter Rothfuss

Seminarkoordination

Heike Hill

Meldeschluss 23.01.2012
Termin

06.02.2012
09:00 - 16:00