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Probleme und Fehlerquellen in der Leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 - Erste Entscheidungen der Rechtsprechung
Ab dem 1.1.2007 ist nach § 18 TVöD die Umsetzung einer leistungsorientierten Bezahlung obligatorisch. Dafür sind praktikable und rechtsfehlerfreie Dienstvereinbarungen (DV), die von den Betriebsparteien (Dienststellenleitungen und Personalräte) auf freiwilliger Basis abzuschließen sind und so zu einer praxistauglichen Umsetzung führen müssen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich immer wieder Problemstellungen bei der Gestaltung von Dienstvereinbarungen und damit mit ihrer Rechtssicherheit. Durch den Tarifabschluss 2008 ergeben sich für den Gesundheitsbereich Veränderungen.
Fehlerhafte Dienstvereinbarungen sind angreifbar und führen zwangsläufig bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einer Aufhebung und damit Nachteilen der Beschäftigten. Damit würde es zu keiner leistungsgerechten Bezahlung kommen. Nicht auszudenken sind die Rechtsfolgen für schon ausgezahlte Leistungsentgelte und den in den Tarifverhandlungen angekündigten Sanktionen für das Fehlen einer rechtsfehlerfreien Dienstvereinbarung.
Bereits die ersten Urteile von Landesgerichten und des Bundesarbeitsgerichtes nehmen Einfluss auf die Gestaltungsspielräume der Dienstvereinbarungen und führen häufig zu unwirksamen Auskehrmodalitäten. In diesem Seminar werden Ihnen die häufigsten Fehlerquellen an Beispielen aufgezeigt und ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Regelungen zu reflektieren. Fälle aus der Praxis können in das Seminar eingebracht werden. Schwerpunkte:
* Häufige Fehlerquellen - materielle und formale Fehler
* Welcher Personenkreis ist betroffen, zulässige Ausnahmeregelungen
* Verknüpfungsfehler bei der Zahlbarmachung des Leistungsentgeltes
* Zwingend notwendige Inhalte einer DV nach § 18 TVöD
* Regelung und Umgang mit leistungsgeminderten Personen
* Regelungsverbot für besondere Personengruppen (PR, RPA, Arge, etc.)
* Rechtsfolgen einer fehlerhaften Dienstvereinbarung
* Rechtsfolgen einer fehlerhaften Zielvereinbarung
* Gerichtsentscheidungen zur Leistungsorientierten Bezahlung