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Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln


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You are viewing 4 posts by the author Birgit Hinz

Zusätzliches Auswahlverfahren für die Zulassung zum Angestelltenkurs I

Zusätzliches Auswahlverfahren für die Zulassung zu den Angestelltenkursen I

Aufgrund der großen Nachfrage bietet das Rheinische Studieninstitut ein zusätzliches Auswahlverfahren für die Zulassung zu den Angestelltenkursen I kommunal, außerkommunal bzw. für Selbstzahler/innen an.

Ort:                                            Rheinisches Studieninstitut in Köln

                                                  Konrad-Adenauer-Str. 13, 50996 Köln-Rodenkirchen

Informationsveranstaltung:  Freitag, der 25.05.2012, 10.00 Uhr

Schriftliche Arbeiten:             Donnerstag, der 14. und Freitag, der 15. Juni 2012, 

                                                  jeweils von 9.00 - 11.00 Uhr

Kostenbeitrag:                        45 € für institutszugehörige

                                                  65 € für sonstige Teilnehmer/innen

Anmeldung bitte bis zum     30. Mai 2012

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Auswahlverfahren nicht gleichzeitig als Anmeldung zu den Kursen angesehen werden kann. Hierzu ist eine separate Anmeldung erforderlich.


Hilfsmittelliste für die Abschlussprüfungen der Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Beginn: jeweils 9.00 Uhr

1. Arbeit           Recht der Gefahrenabwehr               Hilfsmittel: OBG, VV zum OBG,

                                                                                          VwVG NRW, LHundG, LZG

2. Arbeit           Abgabenrecht                                       Hilfsmittel: Baugesetzbuch,

                                                                                          Kommunalabgabengesetz

                                                                                          Taschenrechner

3. Arbeit           Arbeitsrecht                                           Hilfsmittel: VFA 14,72,73,74:

                                                                                          Arbeitsgesetze, Taschenrechner

                                                                                           Hilfsmittel VFA 75:

                                                                                           Arbeitsgesetze, GO NRW,

                                                                                           Landesgleichstellungsgesetz,

                                                                                           Taschenrechner

4. Arbeit            WiSo                                                       Hilfsmittel: BGB, Grundgesetz,

                                                                                           Taschenrechner

Die oben angeführten Hilfsmittel sind von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.

Bei Loseblattsammlungen sind die geforderten Gesetzestexte ausgeheftet mitzubringen.

Bitte nur unkommentierte Hilfsmittel!

Vor der Prüfung werden alle Hilfsmittel kontrolliert.

Die Taschenrechner werden vom Rheinischen Studieninstitut gestellt.

Es dürfen ausschließlich dokumentenechte Stifte (keine Bleistifte) in schwarz oder blau verwendet werden.


Stellenausschreibung für nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten

Das Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln, eine regionale Aus- und Fortbildungseinrichtung kommunaler Dienststellen, sucht nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten für die Fächer:

• Staatsrecht

• Kommunalrecht

• Beamtenrecht

• Sozialrecht

• Abgabenrecht

• Kommunales Finanzmanagement

• Kaufmännische Buchführung

• Kosten- und Leistungsrechnung

• Volkswirtschaftslehre

• Betriebswirtschaft sowie

• Organisation

Gesucht werden Mitarbeiter/-innen mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und umfangreichen Kenntnissen in den oben genannten Fächern. Pädagogische Erfahrungen wären von Vorteil.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das

Rheinische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln

z.Hd. Frau Patricia Florack

Konrad-Adenauer-Straße 13

50996 Köln.


Hinweise zur Durchführung von schriftlichen Abschlussprüfungen

Die Prüfungsklausuren werden anonym und unter Aufsicht in einem Hörsaal des Rheinischen Studieninstituts angefertigt.  Die Prüfung beginnt an jedem Prüfungstag mit der Auslosung der Kennziffern. Diese werden von den Prüflingen auf einem Blatt mit Unterschrift bestätigt und bis zum Ende des Korrekturverfahrens verschlossen aufbewahrt. Zudem wird auf diesem Bogen abschließend die Endabgabezeit des einzelnen Prüflings verzeichnet.

Die täglich geloste Kennziffer ist auf jedem Bogen der Prüfungsklausur (Reinschrift und Konzeptpapier) zu vermerken. Es darf nur das vom Studieninstitut bereit gestellte & gekennzeichnete Papier (Deckblatt, Bögen der Reinschrift und Konzeptpapier) benutzt werden.

Die Prüfungsklausur darf keinen Hinweis auf den Prüfling der Klausur (z. B. Unterschrift) enthalten, damit die Anonymität gewahrt bleibt. Die Anzahl der Blätter der Reinschrift ist auf dem Deckblatt vom Verfasser / von der Verfasserin zu vermerken. Sämtliche ausgehändigten Papiere wie die Reinschrift, das Konzeptpapier, die Blankoblätter und die Aufgabenstellung sind der Aufsicht auszuhändigen.

Die vom Prüfling zu stellenden Hilfsmittel, werden diesem vor der schriftlichen Prüfung über die Internet-Seite des Rheinischen Studieninstituts mitgeteilt.

Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Taschenrechner, die zur Prüfung als Hilfsmittel zugelassen werden, werden vom Studieninstitut gestellt. Vor Beginn der Prüfung wird dessen Handhabung ausführlich erklärt.

Die Hilfsmittel werden durch Beauftragte des Rheinischen Studieninstituts vor und während der Prüfung überprüft.

Für den Fall einer Unregelmäßigkeit wird auf die Paragrafen der entsprechenden Prüfungsordnung verwiesen. 

Als Gesetzestexte sind nur die angegebenen Gesetzestexte in gebundener Form oder als ausgehefteter Teil der Loseblattsammlung DVP oder Pappermann zugelassen. Vorworte bzw. Erläuterungen müssen entfernt werden!

Andere Gesetzestexte bedürfen der Genehmigung der Studienleitung. Diese ist sofort nach Bekanntgabe der Hilfsmittelliste zu beantragen.

Es dürfen Blankoreiter eingeklebt werden sowie betitelte Reiter mit Hinweisen auf Gesetze und Rechtsverordnungen. Paragrafen dürfen auf diesen nicht benannt werden.

In den Gesetzestexten dürfen Textstellen unterstrichen oder mit Textmarkern farbig herausgestellt werden. Neben jedem Paragrafen bzw. Artikel dürfen Querhinweise auf andere Vorschriften vermerkt werden. Weitere Angaben wie Zeichen, Buchstaben, Worte oder Texte sind nicht erlaubt.

Verlässt ein Prüfling den Prüfungsraum, so sind alle Klausurblätter der Aufsicht abzugeben, die die Abwesenheit auf dem Klausurpapier und in der Prüfungsniederschrift vermerkt. Während der Bearbeitungsdauer der Klausuren darf sich nur ein Prüfling außerhalb des Prüfungsraumes aufhalten. In den Pausenzeiten darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden.

Jede Unregelmäßigkeit wird durch die Aufsicht in der Prüfungsniederschrift vermerkt und der Studienleitung mitgeteilt. Diese unterrichtet zeitnah den zuständigen Prüfungsausschuss.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass schwerbehinderten Prüflingen auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen gewährt werden.

Gez.

Patricia Florack (Studienleiterin)