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Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln

Nachschreibtermine 2012

Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern, die aus wichtigen Gründen die Anfertigung einer Klausur versäumt haben, wird Gelegenheit gegeben, zu bestimmten Terminen die Klausur unter Aufsicht nachzuschreiben. Die Nachschreibemöglichkeit ist auf die angegebenen Termine begrenzt und setzt voraus, dass der reguläre Klausurtermin durch ein ärztliches Attest entschuldigt ist.


 

Im Unterrichtsjahr 2012 sind versäumte Klausuren an folgenden Tagen nachzuschreiben:


 

Mittwoch, 11.01.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 08.02.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 07.03.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 18.04.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 02.05.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 06.06.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 04.07.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 05.09.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 24.10.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 07.11.2012 ab 13.30 Uhr

Mittwoch, 05.12.2012 ab 13.30 Uhr


Mittwoch, 09.01.2013 ab 13.30 Uhr

  

 

Folgende Punkte sind zu beachten:


 

  1. Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer, die eine Übungsklausur versäumt haben, sind persönlich dafür verantwortlich, dass die Nachschrift im Sekretariat vorliegt.
  2. Grundsätzlich ist der nächst mögliche Nachschreibetermin wahrzunehmen.
  3. Ein Fehlen beim Nachschreibetermin kann nur durch ein ärztliches Attest, welches innerhalb von 3 Tagen nach dem Nachschreibetermin vorliegen muss, entschuldigt werden.
  4. Bei nicht entschuldigtem Versäumnis des anberaumten Nachschreibetermins wird die nicht erbrachte Leistung mit 0 Punkten bewertet.
  5. Wenn mehrere Kursteilnehmer/innen dieselbe Arbeit nachschreiben müssen, kann dies nur zur selben Zeit geschehen. Für den Fall, dass auch nur ein Nachzügler beim Nachschreiben fehlt, müssen alle den nächsten Nachschreibetermin wahrnehmen.