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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln

Lehr- und Stoffverteilungsplan für den Lehrgang für den prüfungserleichterten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst


Allgemeiner Verwaltungsdienst in den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Lande Nordrhein-Westfalen


Neufassung nach dem Stand der Beratungen im Leitstellen-Ausschuss für Unterrichtsfragen vom 25.05.1994 und entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenakademien in Nordrhein-Westfalen vom 12.10.1994 in Telgte (Kreis Warendorf)


Lehrplan


Die Inhalte der dienstbegleitenden Unterweisung sind im Detail vor Ort mit dem zuständigen Berufskolleg abzustimmen. Notwendige Abweichungen sind zulässig. 

    Stunden
1. Fächer des Einführungslehrgangs (§ 44 Abs. 2 VAPgD)  
1.1 Staats- und Verfassungsrecht 30
1.2 Allgemeines Verwaltungsrecht 30
1.3 Kommunales Verfassungsrecht 30
1.4 Bürgerliches Recht 30
1.5 Haushalts- und Kassenrecht 30
1.6 Beamten- und Tarifrecht, Personalvertretungsrecht 30
1.7 Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht 30
1.8 Verwaltungsbetriebslehre (Organisationslehre) 30
1.9 Gutachten- und Bescheidtechnik (Klausurtechnik) 20
  Gesamtstunden Einführungslehrgang 260
     
2. Fächer des Aufstiegslehrgangs (§ 45 Abs. 2 VAPgD)  
2.1 Allgemeines Verwaltungsrecht 30
2.2 Kommunales Verfassungsrecht 30
2.3 Bürgerliches Recht 30
2.4 Haushalts- und Kassenrecht 30
2.5 Beamten- und Tarifrecht 40
2.6 Recht der Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht) 40
2.7 Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht 30
  Gesamt Aufstiegslehrgang 230
     
  Gesamtstundenzahl 490

Im Einführungslehrgang sind zwei Klausuren, im Aufstiegslehrgang ist eine Klausur zu schreiben. Die Themen sind den für die schriftliche Prüfung vorgesehenen Fächern „Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Recht der Gefahrenabwehr“, „Kommunales Verfassungsrecht“ und „Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht“ zu entnehmen. 

Hinweis: