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Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln

Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Angestelltenlehrgänge I


 

Lehrplan


 

Die Inhalte der dienstbegleitenden Unterweisung sind im Detail vor Ort mit dem zuständigen Berufskolleg abzustimmen. Notwendige Abweichungen sind zulässig. 

  StundenKlausuren *)
1.Methodik der Rechtsanwendung **)500
2.Handlungs- und Sozialkompetenz ***)500
3.Staats- und Verwaltungsrecht270 
3.1Staats- und Europarecht602
3.2Allgemeines Verwaltungsrecht ****)602
3.3Kommunalrecht501
3.4Recht der Gefahrenabwehr ****)501
3.5Sozialrecht501
4.Bürgerliches Recht501
5.Personal und Organisation90 
5.1Recht der Angehörigen des öffentlichen Dienstes501
5.2Verwaltungsorganisation401
5.3Technikunterstützte Informationsverarbeitung *****)  
6.Wirtschaft160 
6.1Volkswirtschaftslehre301
6.2Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung301
6.3Kosten- und Leistungsrechnung501
6.4Kaufmännische Buchführung501
7.Öffentliche Finanzwirtschaft60 
7.1Kommunale Abgaben25 
7.2Kommunale Haushaltswirtschaft351
    
 Gesamtstunden73016


 

*) Die Anfertigungszeit für die vorgeschriebenen Klausuren beträgt jeweils 90 Minuten. 
**) Bis zu 30 Stunden können auf verschiedene Rechtsfächer aufgeteilt oder zum Ende des Lehrgangs als Prüfungsvorbereitung angeboten werden. 
***) Der Unterricht in diesem Fach soll in Blockform erteilt werden.
****) In den Fächern „Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Recht der Gefahrenabwehr“ ist eine intensive inhaltliche Abstimmung zwischen den Fachdozentinnen und -dozenten unerlässlich. 
*****) Dieses Fach wird nur auf besondere Anforderung der Anstellungskörperschaften unterrichtet. Dabei wird auch der Stundenumfang nach dem jeweiligen Bedarf festgelegt.


 

Hinweis: