Beamte
Ausbildung für tariflich Beschäftigte
Berufliche Aufstiegsfortbildung
Ziel des Lehrgangs | Dieser Lehrgang ist – wie der traditionelle Angestelltenlehrgang II - eine vertiefende Weiterbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die als Verwaltungsfachangestellte oder im Rahmen einer Vorbereitung auf die erste Angestelltenprüfung die notwendigen Grundlagenkenntnisse erworben haben. Ziel des Lehrgangs ist, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung und die Übernahme von Führungsaufgaben zu befähigen. Die Unterschiede zum traditionellen Angestelltenlehrgang liegen in der Lehr-gangsabwicklung und vor allen im Prüfungsverfahren. |
Anmeldung | Der Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden. |
Zulassung | Nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung des Rheinischen Studieninstitutes ist der Tarifvertrag zur Durchführung des Angestelltenlehrganges II anzuwenden. Dieser sieht grundsätzlich ein Auswahlverfahren vor. |
Beginn |
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. |
Dauer | Der Angestelltenlehrgang dauert etwa 28 Monate. |
Verlauf |
Der Lehrgang umfasst in der Regel zweimal wöchentlich vier Doppelstunden von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr. Die Lehrveranstaltungen finden in modularer Form statt, d.h. es werden parallel lediglich zwei Fächer unterrichtet. Der Kurs gliedert sich in ein Basisstudium von ca. 664 Stunden und ein Aufbaustudium von ca. 250 Stunden. Nach dem Basisstudium besteht die Möglichkeit, den Aufbaustudiengang im Bereich „BWL“ oder alternativ den Generallisten-Kurs zu absolvieren. |
Fächer |
Basisstudium
Pflichtmodule Schwerpunkt „BWL“
Pflichtmodule Generallisten
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Prüfung | Die Mindestanforderungen für das Bestehen der zweiten Angestelltenprüfung in modularer Form regelt § 23 der Prüfungsordnung für Angestellte. Das Gesamtergebnis setzt sich zu 80 % aus den Ergebnissen der den Lernprozess begleitenden prüfungsrelevanten Lernerfolgskontrollen (credit-point-system) und zu 20 % aus dem Ergebnis der praktischen Prüfung (Fachvortrag der Präsentation) zusammen. |
Berufsbezeichnung | Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt |