Beamte
Ausbildung für tariflich Beschäftigte
Berufliche Aufstiegsfortbildung
Ziel des Lehrgangs | Dieser Lehrgang ist eine Einführungsfortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Er wird bundesweit aufgrund tarifvertraglicher Regelungen anerkannt. | |
Anmeldung | Der Arbeitgeber meldet Interessierte seiner Verwaltung namentlich an. | |
Zulassung | Die Zulassung zum Angestelltenlehrgang I wird durch die Grundsätze zur Durchführung des Auswahlverfahrens für die Zulassung zum Angestelltenlehrgang I nach § 1 der Anlage 3 zum BAT geregelt. | |
Beginn | Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Eine Mindestzahl von Teilnehmenden muss aus wirtschaftlichen Gründen gewährleistet sein. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über den Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. | |
Dauer | Der Lehrgang dauert etwa 2 Jahr und umfasst ca. 350 Doppelstunden. | |
Verlauf | Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich mit je 4 Doppelstunden von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr statt. Zudem werden einzelne Blockwochen durchgeführt. | |
Fächer | Allgemeine Grundlagen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Handlungsfelder der Kommunen
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Prüfung | Schriftliche Prüfung (4 Klausuren á 3 Zeitstunden) Praktische Prüfung (Rollenspiel, max. 20 Minuten) Der Lehrgangspunktwert wird mit 30 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt |