Beamte
Ausbildung für tariflich Beschäftigte
Berufliche Aufstiegsfortbildung
Ziel des Lehrgangs |
Dieser Lehrgang ermöglicht den prüfungserleichterten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. |
Anmeldung |
Der Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden. Er verwendet dabei einen vorgeschriebenen Vordruck und fügt die notwendigen Unterlagen (Zeugnis) bei. |
Zulassung |
Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die die Voraussetzungen des § 30 V Zif. 1 und 3 erfüllt haben. |
Beginn |
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. |
Zulassung |
Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die die Voraussetzungen des § 30 V Zif. 1 und 3 erfüllt haben. |
Dauer |
Der Lehrgang gliedert sich in einem Einführungs- und einem Aufstiegslehrgang von je drei Monaten. Zwischen den beiden Blöcken werden die Beamtinnen und Beamte bei ihren Behörden sieben Monate lang in Aufgabengebieten des gehobenen Dienstes fachpraktisch ausgebildet. |
Verlauf |
Der Lehrgang umfasst in der Regel wöchentlich 30 Stunden in der Zeit von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr. |
Fächer |
Fächer des Einführungslehrganges:
2. Fächer des Aufstiegslehrganges:
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Prüfung |
Schriftliche Prüfung (3 Klausuren à 3 Zeitstunden) Mündliche Prüfung in 3 Fächern |