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rheinstud

Rheinisches Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln

Prüfungserleichterter Aufstieg (gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)


Ziel des Lehrgangs

Dieser Lehrgang ermöglicht den prüfungserleichterten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst.

Anmeldung

Der Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden. Er verwendet dabei einen vorgeschriebenen Vordruck und fügt die notwendigen Unterlagen (Zeugnis) bei.

Zulassung
Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die die Voraussetzungen des § 30 V Zif. 1 und 3 erfüllt haben.
Beginn
Die Lehrgänge werden nach Bedarf eingerichtet.
Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Zulassung
Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes, die die Voraussetzungen des § 30 V Zif. 1 und 3 erfüllt haben.
Dauer
Der Lehrgang gliedert sich in einem Einführungs- und einem Aufstiegslehrgang von je drei Monaten. Zwischen den beiden Blöcken werden die Beamtinnen und Beamte bei ihren Behörden sieben Monate lang in Aufgabengebieten des gehobenen Dienstes fachpraktisch ausgebildet.
Verlauf
Der Lehrgang umfasst in der Regel wöchentlich 30 Stunden in der Zeit von 8.15 Uhr – 15.15 Uhr.
Fächer

Fächer des Einführungslehrganges:

  • Staatsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Haushalts- und Kassenrecht
  • Beamten- und Tarifrecht, Personalvertretungsrecht
  • Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht
  • Verwaltungsbetriebslehre (Organisationslehre)
  • Gutachten- und Bescheidtechnik (Klausurtechnik)

2. Fächer des Aufstiegslehrganges:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Haushalts- und Kassenrecht
  • Beamten- und Tarifrecht
  • Recht der Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht)
  • Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht
Prüfung
Schriftliche Prüfung (3 Klausuren à 3 Zeitstunden) Mündliche Prüfung in 3 Fächern